Forderung nach schärferem Blasphemie-Verbot sorgt für Streit / Strafe für Lästerer?

Von Markus Brauer Bamberg/Berlin. Nach der Debatte über ein Beschneidungsverbot wird schon wieder hitzig über das Thema Religion debattiert. Diesmal geht es um die Forderung, Gotteslästerung unter Strafe zu stellen.

Die beiden Cover der Juli- und August-Ausgabe des Satiremagazins "Titanic" haben nicht nur im Vatikan für Empörung gesorgt. Den Papst mit besudelter Soutane, Kussmund und Fingerfarb-Handabdrücken auf der weißen Soutane zu illustrieren, überschreitet für römische Prälaten die Grenzen des guten Geschmacks und der Satire. So denken auch deutsche Bischöfe. Dem Bamberger Erzbischof Ludwig Schick muss die farbenfrohe Provokation besonders schlimm zugesetzt haben.

Der 62-Jährige, der 2002 zum Leiter des bayerischen Erzbistums ernannt worden war, gilt als einer der weniger dogmatisch verbohrten Oberhirten. Und als einer mit Sendungsbewusstsein. So schlug er 2010 vor, "ernsthaft" darüber nachzudenken, die Priesterehe zu erlauben. Angesichts der Verunglimpfung Benedikts XVI. ist dem besonnenen Schick der Kragen geplatzt. Um die "Seele der Gläubigen" vor Spott und Hohn zu schützen, bedürfe es eines Blasphemie-Verbots, fordert der Erzbischof.

Mit seiner Meinung steht Schick nicht alleine

"Wir brauchen in unserem Staat ein Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle." Mehr noch: Der Rechtsstaat solle "heilige Personen, heilige Schriften, Gottesdienste und Gebete so wie heilige Gegenstände und Geräte aller Religionen" vor Verunglimpfung schützen. Dass es einen Zusammenhang zwischen den "Titanic"-Titeln und diesen Äußerungen gibt, wird vom Sprecher des Erzbistums verneint. Mit seiner Meinung steht Schick im deutschen Klerus offenbar nicht alleine. So schreibt ein Priester aus dem Bistum Essen unserer Zeitung: "Jeder kann heute den Papst aufs Übelste beleidigen. Mit dem Bundespräsidenten traut sich das niemand."

Den Schutz vor Gotteslästerung will der Oberhirte indes nicht auf das Christentum begrenzen. Alle Religionen seien durch ein "Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle" zu schützen. Spott und Satire über religiöse Einstellungen stellten eine Verletzung der Menschenwürde dar, argumentiert er. Schick dürfte die Rechtslage in Deutschland bekannt sein, dennoch fordert er ein eigenes Blasphemie-Gesetz. Als ob es das nicht längst gäbe. Nach Paragraf 166 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt die Beschimpfung einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung einen Straftatbestand dar, der mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird.

Der aus dem Reichsstrafgesetzbuch übernommene Artikel wurde 1969 reformiert. Damals wurde neu geregelt, dass nicht mehr Gott das Schutzobjekt ist, sondern der Kult und die Verehrung durch die Gläubigen. Auch wird nicht der Spott gegen das Bekenntnis als solcher bestraft, sondern die Störung des "öffentlichen Friedens". Verurteilungen aufgrund des "Gotteslästerungsparagrafen" sind seitdem selten.

Im deutschen Episkopat will man dem forschen Bamberger nicht so recht folgen. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart lässt erklären, man sehe keinen Handlungsbedarf. Auch der Münchner Kardinal Reinhard Marx reagiert zurückhaltend. "Wir haben schon oft in der Bischofskonferenz darüber gesprochen." Er könne verstehen, wenn religiöse Menschen wünschten, dass ihr Glaube mit Respekt behandelt werde. Mehr nicht.

Für den Freisinger Fachanwalt Thomas Stadler ist die Rechtslage eindeutig: "Der säkulare Staat hat weder Aufgabe noch Berechtigung, Strafen nach Maßgabe subjektiver Glaubensinhalte und individueller Empörung zu verhängen." Vielmehr müsse im Bereich Religion und Weltanschauung ein "scharfer Meinungskampf" möglich sein, schreibt er in seinem Blog "Internet-Law".

Die Grünen, die für eine ersatzlose Streichung des Paragrafen 166 StGB sind, pflichten dem bei. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer im Bundestag, Volker Beck, warnt vor härterer strafrechtlicher Verfolgung. "Bischof Schick fühlt sich offenbar motiviert, gegen demokratische Freiheitsrechte vorzugehen." Satire und Ironie müsse einem nicht gefallen, verbieten könne man sie aber nicht, meint der Grünen-Politiker.

Im katholischen Bayern denkt man darüber bekanntermaßen anders. Die CSU fordert schon seit Langem eine konsequentere strafrechtliche Verfolgung von Gotteslästerung. Innenminister Joachim Herrmann (CSU): "Wir müssen die gesetzlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen."

Dass die Kirche ihren Frieden mit der modernen Welt gemacht hat, ist nicht allzu lange her. Auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962 bis 1965) beschlossen die in Rom versammelten Bischöfe die Anerkennung der Religions-, Presse- und Meinungsfreiheit. Bis ins 20. Jahrhundert hinein wandte sich die Kirche vehement gegen gesellschaftliche und politische Reformen zur Durchsetzung von Menschenrechten und Demokratie. Nach Ansicht des Berliner Rundfunkpfarrers Lutz Nehk ist die Meinungsfreiheit noch immer ein Reizwort in der Kirche. Dabei sei die Meinungsfreiheit ein Menschenrecht; wer sie verweigere, verletze die Menschenwürde.

Für den Bamberger Diözesan-Vorsteher sind es gerade Spott und Satire über religiöse Gefühle, die die Menschenwürde verletzen. Und wer diese Würde herabwürdigt, der lästert über Gott. Die juristische Bewertung der Blasphemie ist jedenfalls schwierig. Muss doch abgewogen werden zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungsfreiheit des Lästerers. Die "Titanic"-Redaktion hat sich auf die Freiheit der Meinung und der Kunst berufen.

Die Verunglimpfung religiöser Gefühle ist uralt. Vor ungefähr 1800 Jahren kritzelte ein Römer in schnellen Strichen einen gekreuzigten Esel an die Wand, und davor einen Menschen, der ihn anbetet. Es ist die älteste heute bekannte Zeichnung, die ihren Spott mit den Christen treibt – und sie erinnert durchaus an die "Titanic"-Titelbilder von Benedikt XVI. Seit der Aufklärung hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass der allmächtige Schöpfer von seinem Geschöpf nicht beleidigt werden kann. Seitdem geht es in Blasphemie-Debatten nicht mehr um die verletzten Gefühle Gottes, sondern um die Gefühle der an ihn glaubenden Menschen.

"Heute ist Blasphemievollständig risikolos"

In den Medien läuft die Diskussion seit Wochen. Entfacht hat sie der Schriftsteller Martin Mosebach. In einem Zeitungsbeitrag hatte der bekennende Katholik die These aufgestellt, dass es dem "sozialen Klima" und der Kunst dienen würde, wenn Gotteslästerung unter Strafe gestellt würde. Seine Begründung: Wenn der Staat das Gewaltmonopol beanspruche, habe er auch die Pflicht, die Ehre seiner Bürger zu schützen. Und dazu gehöre nun einmal, den Einzelnen vor der Verletzung religiöser Gefühle zu bewahren. Mosebach: "Heute ist Blasphemie, wenn sie sich nicht gegen den Propheten Mohammed richtet, vollständig risikolos."

Zustimmung bekam das Anti-Läster-Duo Mosebach-Schick von dem Philosophen Robert Spaemann. Der Staat dürfe nicht zulassen, mahnt dieser, dass das, was religiösen Bürgern das Heilige ist, "ungestraft öffentlich verhöhnt, lächerlich gemacht und mit Schutzkübeln übergossen werden darf".

Ein überzeugender Einwand gegen ein Blasphemie-Verbot ist der, dass ein Gesetz – wie es Bambergs Erzbischof offenbar vorschwebt und das weit restriktiver wäre als Paragraf 166 StGB – zu politischen Zwecken missbraucht werden könnte. Als abschreckendes Beispiel erscheint der Moskauer Prozess gegen die Punkband "Pussy Riot", die in der Erlöserkathedrale gegen Präsident Wladimir Putin protestiert hatte und nun wegen "Rowdytums aus Motiven des religiösen Hasses" vor Gericht steht.

Im Gegensatz zum besorgten christlichen Würdenträger erscheint dem Zentralrat der Muslime in Deutschland der Schutz freier Religionsausübung im Grundgesetz ausreichend. Dem Vorsitzenden Aiman Mazyek zufolge sollte jedoch der garantierte Schutz freier Religionsausübung "in der Rechtsprechung konsequent umgesetzt werden".

Auch wenn Schicks Plädoyer für ein hartes Lästerverbot unerfüllt bleiben wird, dürfte er konservativen Katholiken aus der Seele gesprochen haben. Martin Lohmann, Sprecher des Arbeitskreises engagierter Katholiken in der CDU, ist erbost über die "Macher dieser so genannten Satire", die sich selbst disqualifiziert hätten. "Glauben Sie mir", sagt er unserer Zeitung, "die Kirche und einen Papst wird es noch geben, da weiß man von manch pubertierendem Satire-Macher und Möchtegern-Aufklärer schon lange nichts mehr".