Balingen soll zur Umweltzone werden. (Symbolfoto) Foto: dpa

Regierungspräsidium Tübingen hält knallhart an Luftreinhalteplan fest. Künftig nur noch mit grüner Plaktette.

Balingen - Aller Protest, alle förmlichen Einwendungen haben nichts genutzt: Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) hält wie ursprünglich vorgesehen am Luftreinhalteplan für Balingen fest – insbesondere an der Umweltzone fürs ganze Stadtgebiet sowie am Tempo-30-Limit auf der Bundesstraße-27-Ortsdurchfahrt in Endingen.

Die Tübinger Behörde gab gegenüber der Balinger Stadtverwaltung bekannt, dass der Luftreinhalteplan für Balingen kommt. Zum 1. Januar 2017 tritt er in Kraft – samt den darin enthaltenen, von der Balinger Stadtverwaltung und der Mehrheit des Gemeinderats scharf kritisierten Maßnahmen. Die gesamten Unterlagen samt der Begründung sowie der Abwägung der einzelnen Einwendungen liegen ab Dienstag nächster Woche öffentlich aus und sind unter anderem online auf der Seite des RP einsehbar.

Die Umweltzone bringt es mit sich, dass man in der ganzen Stadt künftig nur mit Autos mit grüner Plakette oder mit Ausnahmegenehmigung fahren darf. Das gilt nicht nur für alle Autobesitzer in Balingen, sondern von überallher.

Der Balinger Gemeinderat hatte noch im Oktober die Umweltzone als "unverhältnismäßig" bewertet; dies auch deshalb, weil der Luftreinhalteplan wegen geringfügig überhöhter Stickoxidwerte in Endingen ins Rollen kam und von der Umweltzone das gesamte Stadtgebiet erfasst ist.

Mit Blick auf ältere Stinker hat das baden-württembergische Verkehrsministerium einen heißen Tipp parat: "Man muss es nicht verschrotten, außerhalb der Umweltzonen, die sich in der Regel auf größere Städte beschränken, kann man es weiterhin fahren." Dieser Tipp läuft in Balingen auch deshalb ins Leere, weil man als Balinger oder Bewohner der Stadtteile ein Auto ohne grüne Plakette innerhalb des Stadtgebiets künftig überhaupt nicht mehr ohne Verstoß gegen die Bestimmungen der Umweltzone bewegen kann. "Unberechtigte Aufenthalte in der Umweltzone" können laut Verkehrsministerium mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet werden.

Ebenso als "unverhältnismäßig" und "wirkungslos" hatte der Balinger Gemeinderat im Oktober die vom RP angedachte Beschränkung des Tempos auf der Bundesstraßen-27-Ortsdurchfahrt in Endingen bezeichnet – wie sich nun zeigt: ebenfalls ohne Erfolg. Auch an dieser Maßnahme hält das RP Tübingen fest. Das Tempolimit von 30 Stundenkilometern, das in Endingen seit 2012 bereits nachts zwischen 22 uns 6 Uhr morgens einzuhalten ist, gilt damit ab 1. Januar 2017 rund um die Uhr.