Schusswaffen im Schrank? Besitzer können sie in nächster Zeit straffrei abgeben. Foto: dpa-Zentralbild

Amnestieregelung geändert: Im Zollernalbkreis straffreie Abgabe bis Juli 2018 möglich.

Zollernalbkreis - Die Amnestieregelung für die Abgabe von Waffen ist geändert worden: Noch bis zum 1. Juli 2018 können Waffen und Munition straffrei abgegeben werden.

Wer unerlaubt eine Waffe und Munition besitzt, kann diese bis zum 1. Juli 2018 bei der zuständigen Waffenbehörde im Landratsamt, bei den Städten Balingen, Albstadt und Hechingen oder bei einer der Polizeidienststellen im Landkreis abgeben.

Mit der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung wurde eine weitere befristete Straffreiheit für den illegalen Besitz von Waffen und Munition ins Waffengesetz aufgenommen. Diese Regelung betrifft sowohl Schusswaffen als auch verbotene tragbare Gegenstände wie Schlagringe oder Wurfsterne.

Bei der Abgabe von Schusswaffen müssen diese entladen sein und während des Transports in einem verschlossenen Behältnis und nicht zugriffsbereit mitgeführt werden. Etwa vorhandene Munition muss getrennt von den Waffen – ebenfalls nicht zugriffsbereit – transportiert werden.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass das Überführen der Waffen und Munition zur Waffenbehörde oder Polizeidienststelle keiner zusätzlichen Erlaubnis bedarf und durch die Strafverzichtsregelung abgedeckt ist.

Anders als bei der Amnestie im Jahr 2009 ist es allerdings nicht mehr möglich, illegal besessene Waffen und Munition einem Berechtigten zu überlassen.

In der Mitteilung des Landratsamts wird betont, dass beim Umgang mit diesen Gegenständen, insbesondere bei der Überprüfung des Ladezustands von Schusswaffen, äußerste Vorsicht geboten ist. Die Überprüfung sollte ausschließlich durch Personen vorgenommen werden, die mit der Handhabung von Waffen vertraut sind.

"Immer wieder geraten Familienangehörige oder Erbengemeinschaften unverhofft in den Besitz von Waffen", sagt Landrat Günther-Martin Pauli. "Die Amnestie dient daher nicht nur der unbürokratischen Entsorgung, sondern stabilisiert auch die Sicherheitslage in unserem Kreis."

Das Landratsamt des Zollernalbkreises unterstütze daher ausdrücklich die freiwillige Abgabe von Waffen und Munition und rät den Besitzern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Weitere Informationen gibt es bei der zuständigen Waffenbehörde oder bei jeder Polizeidienststelle.