Zunehmende Altersarmut gibt es auch auf der Zollernalb, die Aufwendungen für Grundsicherung steigen weiter an. Foto: Hildebrand

Leistungen machen fast ein Viertel des Kreishaushalts aus und sollen künftig weiter steigen.

Zollernalbkreis - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Eingliederungshilfe: So genannte SGB-XII-Leistungen machen mit fast 45 Millionen Euro ein Viertel des Kreishaushalts aus. Sozialamtsleiterin Birgit Schuster stellte die Entwicklung im Schul-, Kultur und Sozialausschuss vor.

Allein die stationäre Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung kostet den Landkreis mehr als 30 Millionen Euro; weitere sieben Millionen kommen für ambulante Maßnahmen zur Eingliederung von Behinderten hinzu. Der Rest entfällt auf die Grundsicherung im Alter sowie Hilfe zur Pflege.

Ende 2016 haben 2973 Menschen Sozialhilfeleistungen erhalten; die Zahl ist verglichen mit 2015 fast unverändert geblieben (2972). Jedoch sei künftig von höheren Ausgaben auszugehen, weil die Bemessungsgrenze gestiegen sei, sagte Schuster. Einerseits nehme die Altersarmut zu, andererseits sei die Vermögensfreigrenze zum 1. April von bisher 2600 Euro auf jetzt 5000 Euro für Alleinstehende erhöht worden, die von Ehepartnern von bisher 3214 auf jetzt 10 000 Euro.

Neben den erwähnten Leistungen verwies die Sozialamtsleiterin auf Hilfen zum Lebensunterhalt (974.000 Euro), Hilfen zur Gesundheit für Menschen, die nicht krankenversichert sind (375.000 Euro), sowie Hilfen in anderen Lebenslagen (341.000 Euro).

Hilfe zum Lebensunterhalt gebe es vor allem für Rentner vor Erreichen der Altersgrenze sowie für Kinder bis 14 Jahre, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Vermögen bestreiten können. Wer hingegen die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft erwerbsgemindert ist, hat Anspruch auf so genannte Grundsicherung.

Hilfe zur Pflege gibt es dann, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und die Rente nicht ausreichen, um die Heimkosten oder die Kosten für eine ambulante Pflege abzudecken und der Leistungsempfänger auch kein ausreichendes Vermögen hat. In dem Zusammenhang verwies die Sozialamtsleiterin auch darauf, dass die Pflegesätze in den Pflegeheimen erheblich erhöht worden seien. Seit April 2016 seien in den Vergütungsverhandlungen im Zollernalbkreis Erhöhungen zwischen acht und elf Prozent vereinbart worden.

Auch die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen steigen – unter anderem durch Tariferhöhungen – weiter an. Zudem sei durch Inklusion im schulischen Bereich mit höheren Ausgaben zu rechnen, weil die Erstattung der Aufwendungen durch das Land nach dem Ausgleichsgesetz nicht kostendeckend sei. In den Jahren 2014 bis 2016 habe man die Mehrausgaben aus der Rückabwicklung von BAföG-Fällen abdecken können.