Die Kliniken sind für den Ernstfall vorbereitet. Besteht Verdacht auf Ebola, ist Schutzkleidung vorgeschrieben. Auch im Zollernalb-Klinikum liegt sie bereit. (Symbolfoto) Foto: dpa

Bei Verdacht geht Arzt auf Distanz. Gesundheitsamt verweist auf Informationen des Robert-Koch-Instituts.

Zollernalbkreis - Erhöhte Temperatur, grippeähnliche Symptome, Durchfall, Erbrechen oder Hämorrhagien – leicht möglich, dass der Hausarzt bei den Symptomen erst mal auf Distanz geht und fragt, ob man in den vergangenen drei Wochen in Guinea oder im Kongo war. Denn so und nicht anders sieht ein Ebola-Verdachtsfall aus.

Der aktuelle Anlass ist gegeben: Der erste Ebola-Patient, der nach Deutschland gebracht wurde, ist tot. Fünf Tage hatten die Mediziner in Leipzig um das Leben des 56-jährigen Mohammed A. gekämpft – umsonst. Die Leiche wurde in Leipzig verbrannt.

Wie landauf und -ab sind auch die Ärzte im Zollernalbkreis auf der Hut. Am Zollernalb-Klinikum habe es zwar noch keinen Verdachtsfall gegeben, sagt Geschäftsführer Josef Weiss. Aber man sei vorbereitet: An die Mitarbeiter sei ein Merkblatt verteilt worden, das auch im Intranet des Klinikums abrufbar sei. "Auch entsprechende Schutzkleidung liegt an den beiden Standorten in Balingen und Albstadt bereit", sagt Weiss. "Unsere erste Anlaufstelle ist im Verdachtsfall das Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart." Dort gebe es einen eigens eingerichteten Notdienst, der rund um die Uhr erreichbar sei.

Gesundheitsamt gibt Empfehlungen heraus

Auch das Gesundheitsamt des Landkreises hat eine Empfehlung an die Ärzte herausgegeben und verweist darin auf die Seite des Berliner Robert-Koch-Instituts. Dort wird das Vorgehen im Verdachtsfall erläutert und es werden Schutzmaßnahmen erklärt.

Liegt ein "unklarer Verdachtsfall" vor, wird der Patient ins Krankenhaus gebracht und dort möglichst nicht mit anderen Patienten zusammegelegt. Besteht ein "begründeter Verdacht", wird eine Ebola-Ausschlussdiagnostik empfohlen.

"Eine Erkrankung durch ein virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, worunter auch das Ebola-Fieber fällt, ist genauso wie ein Krankheitsverdacht sowie der Tod an dieser Erkrankung gemäß Paragraf 6 des Infektionsschutzgesetzes meldepflichtig", heißt es in einer Mitteilung des Gesundheitsamts. Auch der Nachweis des Ebola-Virus sei, soweit er auf eine akute Infektion hinweise, durch das Labor gemäß Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.

Das Ebola-Virus gelte als einer der gefährlichsten Krankheitserreger der Welt, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts: Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation sterben daran 25 bis 90 Prozent der Patienten. Die Inkubationszeit beträgt nach WHO-Angaben zwei Tage bis drei Wochen.

Erst wenn die Symptome auftreten, seien Infizierte ansteckend. Das Virus gelange durch die Schleimhäute in den Körper, beispielsweise durch Mund und Augen. Auch Wunden und Verletzungen seien mögliche Eintrittspunkte. Neben dem direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten bestehe auch die Gefahr, sich durch kontaminierte Gegenstände zu infizieren, etwa durch Kleidung von Erkrankten. Auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts gibt es unter anderem einen Ratgeber zum Ebola-Fieber, zudem ein Flussschema zur Abklärung, ob ein begründeter Ebola-Verdachtsfall vorliegt. Eine "Hilfestellung für den Arzt" steht als Download bereit.

Weitere Informationen:

www.rki.de