Abbrucharbeiten am Klinik-Altbau in Balingen: Eigentlich war aufgrund des Statik-Gutachtens hier nur eine "Pinsel-Sanierung" und kein Neubau vorgesehen. Foto: Ungureanu

Lange Auseinandersetuung mit Ingenieurbüro endet mit Vergleich vor Oberlandesgericht.

Zollernalbkreis - Ein langer Rechtsstreit ist vor dem Oberlandesgericht mit einem Vergleich beendet worden: Das Statikbüro, das die Sanierungsfähigkeit des alten Balinger Krankenhauses attestiert hatte, muss an den Landkreis 600.000 Euro zahlen und auf sämtliche Honorarforderungen verzichten.

Das Hechinger Landgericht hatte in erster Instanz zugunsten des Landkreises entschieden. Dagegen war das Statikbüro beim Oberlandesgericht Stuttgart in Berufung gegangen. Man einigte sich schließlich auf einen Vergleich.

Von Seiten des Landkreises stand zunächst eine Forderung in Höhe von knapp einer Million Euro im Raum. Dabei ging es um den Schadensersatz für die Mehrkosten, die beim Bauabschnitt zwei des Balinger Krankenhauses entstanden waren.

Wie berichtet, war ursprünglich geplant, nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts am Balinger Krankenhaus in einem zweiten den Klinik-Altbau aus den 1950er- und 1970er-Jahren zu sanieren und weiter zu nutzen.

Zunächst war vorgesehen, nach Inbetriebnahme des Neubauteils des Krankenhauses Balingen im Sommer 2011 mit der "Pinsel-Sanierung" der alten Gebäudeteile des Krankenhauses zu beginnen. Zu dem Zeitpunkt lagen dem Kreistag Statikgutachten für die bestehende Gebäudesubstanz vor. Während des laufenden Klinikbetriebs konnten diese zwar nicht durch umfassende Kernbohrungen oder Ähnliches nachgeprüft werden. Sie bestätigten jedoch die Sanierungsfähigkeit und Erdbebensicherheit des vorhandenen Klinik-Altbaus.

Anhand der Gutachten hatte der Kreistag seinerzeit entschieden; als aber einzelne Bereiche im Altbau freigemacht wurden, um detaillierte Untersuchen für die weitere Planung und Ausschreibung des zweiten Bauabschnitts vorzunehmen, wurden die Mängel aufgedeckt.

Schaden wird auf fast eine Million geschätzt

Das ursprüngliche Konzept konnte nicht umgesetzt werden. Denn das beauftragte Ingenieurbüro bemerkte erst nach und nach, dass umfangreiche Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig wurden: Teile des Altbaus waren im Fall eines Erdbebens einsturzgefährdet. In der Folge gab es im März 2011 gab es einen Baustopp – und einen neuen Kreistagsbeschluss. Zähneknirschend stimmte das Gremium einem zweiten Neubau zu. Denn wer A gesagt hat, muss auch B sagenDie Maßnahme wurde entsprechend teurer, die Bauzeit verlängerte sich um ein halbes Jahr. Insgesamt war dabei von Mehrkosten in Höhe von mehr als acht Millionen Euro auszugehen – bei Gesamtkosten von 26,8 Millionen.

Nach dem Rückbau des alten Gebäudeteils erfolgte der zweite Neubau. Rechnungsprüfungsamt und Kämmerei hatten daraufhin zusammen mit dem Büro für Projektsteuerung einen Schaden von rund 930 000 Euro ermittelt. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmte einer Klageerhebung zu, und eine Reutlinger Anwaltskanzlei wurde mit der Vertretung vor Gericht beauftragt.