Minderjährige Flüchtlinge brauchen Familienanschluss, weshalb Pflegefamilien gesucht werden. (Symbolfoto) Foto: dpa

Minderjährige ohne gesetzliche Vertreter brauchen Familienanschluss. Die meisten sind zwischen 16 und 17.

Zollernalbkreis - Unter den Flüchtlingen, die in der Lea in Meßstetten Schutz und Asyl beantragen, sind neben Familien und Alleinstehenden auch Minderjährige, die allein ankommen oder in Begleitung von Verwandten (Onkel, Tante, älterer Bruder), aber ohne sorgeberechtigten Elternteil. Sie haben somit keine gesetzliche Vertretung in Deutschland.

Die meisten von ihnen sind zwischen 16 und 17 Jahre alt. In den vergangenen drei Monaten sind in der Lea etwa 60 minderjährige Flüchtlinge angekommen.

Um sie kümmert sich das Jugendamt und nimmt sie gegebenenfalls in Obhut, bis sie in andere Landkreise weitergeleitet werden. Die Vorgaben im Kinder- und Jugendhilfegesetz sehen vor, dass sie nicht gemeinsam mit erwachsenen Flüchtlingen untergebracht werden sollen, sondern in Wohngruppen oder Pflegefamilien. Das Jugendamt des Zollernalbkreises sucht deshalb Gastfamilien, die bereit sind, einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling aufzunehmen und ihm Familienanschluss zu geben – für wenige Wochen oder auch bis hin zur Volljährigkeit. Für die Betreuung der Kinder oder Jugendlichen wird Pflegegeld bezahlt, die Pflegefamilien werden vom Jugendamt unterstützt und begleitet.

Wer helfen will, kann sich unter Telefon 07433/921403 mit dem Jugendamt in Verbindung setzen.