Muss sich vor einem amerikanischen Schöffengericht verantworten: Jochen W. Foto: Screenshot

US-Richter hält Vorwürfe zum Eichenbrand für ausreichend, um Fall vor Schöffengericht zu bringen.

Haigerloch/Auburn - Der 29-Jährige Haigerlocher Jochen W., dem vorgeworfen wird, während einer Football-Siegesfeier in Auburn im US-Bundesstaat Alabama eine historische Eiche auf dem Kampus angezündet zu haben, wird sich vor einem Schöffengericht verantworten müssen.

Dies hat die gerichtliche Voruntersuchung ergeben. Steven Speakman, Richter am Lee County Circuit Court in Opelika, Alabama, hält die Beweise in allen drei Anklagepunkten für ausreichend, um den Fall vor einem Schöffengericht zu eröffnen. Jochen W. wird nicht nur vorgeworfen, vorsätzlich eine Straftat begangen zu haben, er soll dadurch auch ein Denkmal entehrt haben. Hinzu kommt der Tatbestand der Trunkenheit in der Öffentlichkeit.

Das Gericht hörte dazu auch einen Polizisten, Detective Michael Creighton. Der bestätigte, dass W. von jenen, die die Tat beobachtet hatten und ihn hernach festhielten, wohl hart angefasst worden sein muss. Bei seiner Verhaftung habe er nicht nur eine abgeschürfte Nase sondern auch ein aufgeschürftes Knie gehabt.

Zu den Zeugenaussagen kommen die Aufnahmen einer Überwachungskamera, die die Vorwürfe gegen W. zu erhärten scheinen. Die Anwältin des Haigerlochers, Margaret Brown, so berichten US-Medien, habe bei der Anhörung versucht, die Vorwürfe zu entkräften.

Verteidigerin hält Zahlen für weit überzogen

Die Eiche sei noch kein Denkmal gewesen, da sie erst kurze Zeit an ihrem Platz stand. Auch bezweifelte die Verteidigerin, dass die Kosten für die Eiche wirklich bei rund 15 000 Dollar liegen, sie hielt die Zahlen für überzogen. W. trug zwar ein schwarzes Feuerzeug bei sich, als er verhaftet wurde, er bestreitet aber, das Toilettenpapier, das die Studenten bei der Siegesfeier um den Baum gerollt hatten, angezündet zu haben.

Sollte das Schöffengericht, dass im November tagen wird, die Vorwürfe gegen W. für berechtigt halten und ihn verurteilen, droht dem Familienvater mindestens ein Jahr Haft. W. war für eine Hechinger Firma mit einem Arbeitsvisum in Alabama tätig, sein Pass wurde ihm bereits abgenommen, er darf bis zur endgültigen Klärung der Vorfälle die USA nicht verlassen.