Die Pro-Kopf-Pauschale für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen wurde nicht in vollem Umfang benötigt. Foto: Murat

Pro-Kopf-Pauschale für vorläufige Unterbringung wurde nicht in vollem Umfang benötigt.

Zollernalbkreis - Das Land wird den Zollernalbkreis voraussichtlich zur Kasse bitten: Mit Rückforderungen in Höhe von 600.000 Euro wird gerechnet.

Der Grund dafür: Die Pro-Kopf-Pauschale, die das Land für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen gezahlt hat, wurde nicht in vollem Umfang benötigt. Wie das Landratsamt auf Anfrage mitteilt, sind trotz Lea-Privilegs allein im Jahr 2015.326 Flüchtlinge freiwillig aufgenommen worden. Pro Person hat das Land die einmalige Pauschale in Höhe von 13.260 Euro für Unterkunft, Verpflegung, Gesundheit, Verwaltungsaufwand und Sozialarbeit gezahlt.

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sei sehr wirtschaftlich umgegangen worden: Die durchschnittliche Aufwendung habe nur 10 677 Euro betragen. Den meisten anderen Landkreisen reichen derweil die Pauschalzahlungen nicht: Der Landkreistag fordert vom Land allein für 2015 Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe.