Keine tödlichen Hindernisse mehr: Stellenweise müssen alte Bäume am Straßenrand aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden. Foto: Hauser

Richtlinie für passive Hindernisse am Straßenrand sieht Maßnahmen vor. Stellenweise muss gefällt werden.

Zollernalbkreis - Manch einem ist aufgefallen, dass der eine oder andere alte Baum am Straßenrand "radikal" entfernt wird. "Schuld" ist die "RPS", die Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen.

Nach Mitteilung der Kreisverwaltung geht es um eine Richtlinie aus dem Jahr 2009, die der Verkehrssicherheit dient und die für Bundes- und Landesstraßen "bindend" ist. Darüber hinaus wird sie den Kommunen für alle anderen Straßen empfohlen. Die derzeit gültigen Ausführungshinweise des Ministeriums in diesem Zusammenhang sind seit 2012 in Kraft.

Die Richtlinie ist nur für Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Straßen, beziehungsweise für neue Hindernisse und Gefahrenstellen sowie an Unfallhäufungsstellen verbindlich. Für alles andere gilt laut Kreisverwaltung Bestandsschutz. "Wir müssen aus diesem Grund auch keine Bäume fällen", heißt es in der Mitteilung der Verwaltung. Gegebenenfalls muss eine "passive Schutzeinrichtung", sprich, eine Leitplanke hin.

Bei Baumaßnahmen an Straßen oder neuen Hindernissen gelten je nach zulässiger Höchstgeschwindiglkeit bestimmte Mindestabstände zu starren Hindernissen. So gilt zum Beispiel (auf ebenem Gelände) bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 bis 100 Stundenkilometern ein Mindestabstand von 7,5 Metern zwischen Fahrbahnrand und alten Bäumen oder Gesteinsbrocken. Bei Tempo 60 bis 70 verringert sich der Mindestabstand auf 4,5 Meter. Bis einschließlich 50 Stundenkilometer (also zum Beispiel innerorts) ist kein Mindestabstand beziehungsweise keine Schutzplanke vorgeschrieben.

Für die Umsetzung der Richtlinie, die der Verkehrssicherheit an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen dient, ist das Straßenbauamt des Landkreises zuständig, heißt es in der Stellungnahme des Landratsamts weiter.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel würden die Gefahrenstellen sukzessive abgearbeitet: "Einen verpflichtenden Zeitrahmen für die vollständige Umsetzung gibt es jedoch nicht." Einen Grund für die Umsetzung schon: An vielen Straßen im Kreis erinnern Kreuze und Blumen daran, dass dort ein alter Baum oder ein Felsbrockem zum tödlichen Hindernis geworden ist.