Über die Finanzierung des Ausbaus der Hausener Straße wird am Ratstisch diskutiert. Foto: psw Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Förderung des Regierungspräsidiums nur teilweise / Mehrkosten für die Gemeinde in Höhe von 40 000 Euro

Zimmern o. R. (psw). Es gibt neue, nicht so erfreuliche Nachricht zum Thema Sanierung Hausener Straße: Der vorgesehene Ausbau des Geh- und Radwegs wird nur teilweise bezuschusst. Für die Gemeinde Zimmern führt dies zu Mehrkosten in Höhe von 40 000 Euro. Diese belasten den Haushalt 2017. Dennoch stimmte die weit überwiegende Mehrheit des Gremiums dafür, den Geh- und Radweg trotz der überplanmäßigen Ausgabe wie vorgesehen bis zur Gemarkungsgrenze zu bauen. Drei Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme.

Wird der Ausbau der Hausener Straße mitsamt des Geh- und Radweges bis zur Gemarkungsgrenze zu einer unendlichen Geschichte? In vielen Sitzungen hatte sich der Zimmerner Gemeinderat in den vergangenen Monaten mit diesem Projekt, das gemeinsam mit der Stadt Rottweil realisiert werden soll, befasst. Mehrere Varianten waren diskutiert worden, wobei natürlich die Kosten und die Finanzierung eine große Rolle spielten.

Begleitplan zur Landschaftspflege

Die Frage der Bezuschussung stand immer im Vordergrund. In der jüngsten Sitzung war der Ausbau der Hausener Straße wieder Thema am Ratstisch. Die Ausgangslage hat sich nach Einreichen des Zuschussantrags beim Regierungspräsidium kurz vor Jahresende nämlich wieder verändert. Gefördert wird nach dem neuesten Sachstand nur das Rad- und Gehwegteilstück zwischen dem Ortsende (verdichtete Bebauung) und dem einzeln stehenden Gebäude 53 im Außenbereich, und zwar in einer Breite von 2,50 Meter. Denn dort beträgt der Abstand zwischen Straße und Gehweg mehr als 1,75 Meter. Dies hat das Regierungspräsidium der Verwaltung jüngst mitgeteilt. Die Behörde wies ausdrücklich darauf hin, dass der Mindestabstand 1,75 Meter betragen müsse, ansonsten gäbe es dafür keine Förderung. Dieses Maß wird auf der zweiten Teilstrecke zwischen dem Gebäude 53 und der Gemarkungsgrenze aber nicht erreicht. Und dies ist der Grund für die Ablehnung in diesem Bereich.

Mit was bisher auch nicht gerechnet wurde: Die Gemeinde muss für das Vorhaben noch einen landschaftspflegerischen Begleitplan sowie ein Sicherheitsaudit vorlegen. Für mögliche Eingriffe in die Natur und in die Landschaft müssen im unmittelbaren Bereich des Bauwerkes oder seiner näheren Umgebung Maßnahmen zur Kompensation oder Minimierung dieser Eingriffe planmäßig aufgezeigt werden. Die naturschutzrechtlichen Belange beträfen in Zimmern nur die Versiegelung der Bankette, berichtete Kämmerer Martin Weiss. Die Stadt Rottweil sei davon mehr betroffen.

Zeitliche Verzögerungen seien indessen nicht auszuschließen, hieß es von Seiten der Verwaltung. Zwar kann die Gemeinde mit den avisierten Zuschüssen rechnen, doch eine schriftliche Zusage erfolge erst, wenn alle Planunterlagen vorlägen. Die Verwaltung würde die Ausschreibung gerne vorziehen, sofern das Regierungspräsidium damit einverstanden wäre. Dies gelte es noch abzuklären, deutete Bürgermeister Emil Maser an. Von einer frühzeitigen Ausschreibung erhofft sich die Gemeinde günstigere Preise. Es sei sinnvoll, den Geh- und Radweg auch ohne volle Förderung auszubauen, betonten die Ratsmitglieder Christine Löffler, Arnd Sakautzky und Elke Müller.