Die Teufenbachbrücke bei Stetten ist baufällig. Foto: (psw)

Gemeinde will Klarheit über Sanierung. Alternativbau bevorzugt. Archivar hebt heimatgeschichtliche Bedeutung hervor.

Zimmern o. R. - Gesichtspunkte des Denkmalschutzes, naturschutzrechtliche Belange, forstwirtschaftliche Interessen, Finanzierbarkeit und eine wirtschaftliche Kosten-/Nutzenrelation – all diese Kriterien sollten bei einer Sanierung der Teufenbachbrücke Beachtung finden. Bei dieser unterschiedlichen Interessenlage eine schwer zu lösende Aufgabe.

Vor genau dieser steht schon seit längerer Zeit die Gemeinde Zimmern. Eine teure Sanierung nach denkmalschutzrechtlichen Vorgaben? Oder der Bau eines neuen Übergangs direkt daneben oder in der Nähe mit vertretbarem finanziellem Aufwand, so wie es Bauhofleiter Georg Kunz vorgeschlagen hat? Oder gar ein Abriss der als Kleindenkmal eingestuften Brücke? Diese Alternativen stehen schon eine Weile im Raum. Weil sich nach einer gemeinsamen Besichtigung im vergangenen Jahr seitdem aber nichts mehr getan tat, beschäftigte sich der Gemeinderat erneut mit diesem Thema.

Erklärtes Ziel der Verwaltung ist es, das wird gleich deutlich, eine gewisse Dynamik in die Sache zu bekommen. Deshalb stand auf der Tagesordnung unter Bausachen: Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch der Natursteinbogenbrücke über den Teufenbach. Und diese denkbare Möglichkeit hat im Vorfeld einige Ratsmitglieder kräftig aufgeschreckt, wie die anschließende, recht lange und sehr intensive Diskussion zeigte. Bei einer so heiklen Bauangelegenheit muss zwangsweise auch ein Experte die Interessen des Denkmalschutzes vertreten. Das war in diesem Fall Kreisarchivar Bernhard Rüth, er saß mit am Ratstisch.

Er sehe sich in dieser Sache als Anwalt des schwer beschädigten Kleindenkmals "Natursteinbogenbrücke über den Teufenbach", betonte Rüth. Es gehe für ihn darum, das Brückle zu erhalten und gleichzeitig mit Praktikern nach finanzierbaren Lösungen zu suchen.

Allgemeine Forderung aus dem Gremium: Forstwirtschaft, Denkmalschutz und Naturschutz müssten sich einig sein. Bauhofleiter Georg Kunz sprach von Kompetenzgerangel zwischen Natur- und Denkmalschutz. So dürfe nach bisherigem Stand an keiner anderen Stelle eine weitere Brücke gebaut werden. Sein Vorschlag, der auch von Bernhard Rüth unterstützt wurde: Eine neuzeitliche und funktionale Brücke an anderer Stelle als Überfahrtsmöglichkeit errichten und das bisherige Brückle mit bescheidenen Mitteln restaurieren.

Für die neue Brücke ("Das wäre aus Sicht der Gemeinde eine wirtschaftliche Lösung") hat der Bauhofleiter Kosten in Höhe von 30 000 Euro errechnet. Rüth: "Diese Kombilösung wäre zielführend."

Für die Bewirtschaftung der Forstflächen wird eine Traglast von 20 Tonnen benötigt. Deshalb ist das marode Brückchen zwischen Stetten und Weiler schon seit längerer Zeit gesperrt. Von der Denkmalbehörde stammen zwei Sanierungsvorschläge für das vorhandene Bauwerk, welches zu den ältesten Bogenbrücken in der Region zählt und laut Rüth eine hohe heimatgeschichtliche Bedeutung hat.

Räte wollen das Sagen haben

Der erste Plan: Eine Brücke aus Beton überspannt die bisherige Brücke. Geschätzte Kosten: 180 000 Euro. Viel zu teuer, hieß es allgemein am Ratstisch. Bei der zweiten Alternative (120 000 Euro), einer reinen Sanierung des bisherigen Bauwerks, käme eine Lastenbegrenzung in Betracht. Eine Sanierung mache keinen Sinn, wenn die Brücke von der Forstwirtschaft nicht genutzt werden könne, so der einhellige Tenor.

Einig war sich das Gremium, dass das Brückle erhalten werden soll. Dennoch sprach sich die überwiegende Mehrheit für den Antrag der Gemeinde aus, um endlich verbindliche Stellungnahmen aller Fachbehörden und finanzierbare Vorschläge zu bekommen. Im Haushalt hat die Gemeinde gerade mal 22 000 Euro stehen.

Ergänzt wurde der Beschluss insoweit, dass der Gemeinderat sich als erstes ein Gespräch zwischen Gemeindevertretern und sämtlichen involvierten Fachbehörden am runden Tisch wünscht. Über das Ergebnis sollen die Mitglieder des Gemeinderats informiert werden.

Ohne eine weitere Zustimmung des Rats kann die Verwaltung hinsichtlich eines Abrisses nicht aktiv werden. Auch dieser Passus wurde aufgenommen. Dem Gremium war es wichtig, dass es in dieser Sache weiter das Heft in der Hand hat.