Die vier Wertzonen in Zimmerns Mitte Grafik: Dr. Koch Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Grundstücksbesitzer müssen Ausgleich bezahlen / In einem Fall werden über 5000 Euro fällig

Von Verena Parage

Die Sanierung der Zimmerner Ortsmitte ist so gut wie fertig. Bevor sie offiziell abgeschlossen werden kann, geht es allerdings ans Geld – Grundstückseigentümer werden zur Kasse gebeten.

Zimmern o. R. Die neue Mitte macht was her: Bänke zum Verweilen und ein Sprudlerfeld mit stimmungsvoller Beleuchtung, frisch gemachte Gehwege und Bäume, die die Ortsdurchfahrt säumen. Keine Frage, vor drei Jahren sah es hier noch ganz anders aus. Schlechter. Von der schöneren Umgebung profitieren auch die Grundstückseigentümer – nicht nur beim Blick aus dem Fenster, sondern, weil ihr Grundstück plötzlich mehr Wert ist. Dafür müssen sie bezahlen. Denn laut Baugesetzbuch sind die Kommunen dazu verpflichtet, einen Ausgleichsbetrag zu erheben.

In vier Zonen eingeteilt

Wie stark sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht hat, wird auf Grundlage eines Gutachtens ermittelt, das die Dr. Koch Immobilienbewertung GmbH (Esslingen) erstellte. Johann Scheifele, Geschäftsführer des Sachverständigenbüros, berichtete den Zimmerner Gemeinderäten in deren jüngster Sitzung über das Vorgehen.

Das Sanierungsgebiet "Ortskern" wurde in vier Zonen eingeteilt. Zum alten Ortskern kommen "Hauptstraße, Randbereiche", "Am Dorfplatz" bei der "Arche" und "Hauptstraße, Neue Ortsmitte", was dem neuen Dorfplatz entspricht. Um die Wertsteigerung zu ermitteln, wird das Grundstück – ohne Bebauung – genommen und der Gutachter schaut, was der Quadratmeter heute ohne die Sanierung und was mit Sanierung Wert wäre.

Eine Wertsteigerung ergibt sich laut Gutachten "Am Dorfplatz" und in der "Hauptstraße, Neue Ortsmitte" (siehe Tabelle). In der erst genannten Zone beträgt die Steigerung des Grundstückswerts fünf Euro pro Quadratmeter, in der zweiten sind es 25 Euro. Wie hoch die Ausgleichsbeträge im Einzelfall sind, muss nun die Gemeinde ermitteln. Die Werte könnten in der Einzelbetrachtung der Flächen "durchaus abweichen", sagte Schiefele. Auch, weil beispielsweise eine Sanierung des Eigenheims ja ebenfalls die Umgebung aufwertet.

42 Fälle gibt’s

Seinen Angaben nach gibt es 18 ausgleichsbetragspflichtige Grundstücke bei 42 Erhebungsfällen – etwa, wegen Mehrfamilienhaus, in denen mehrere Eigentümer betroffen sind. Der Aufwand der Verwaltung beträgt pro Fall circa 1350 Euro, insgesamt also 57 000 Euro. Allerdings rechnet Schiefele mit Einnahmen von 97 000 Euro durch die Ausgleichsbeträge, die erhoben werden. Wer vor Abschluss der Sanierung bezahlt, kann sparen: 20 Prozent des Betrags (maximal 1350 Euro) fallen weg für Eigentümer, die vor dem 31. August eine Ablösevereinbarung mit der Gemeinde schließen. Die Ablöse ist dann bis 30. November zu bezahlen. Ab September kann kein Ablösevertrag mehr geschlossen werden, dann wird der volle Ausgleich fällig.

Eine komplizierte Angelegenheit, weshalb die Verwaltung jedem Eigentümer Beratung anbietet. "Wir bieten wirklich Unterstützung an, wenn jemand Fragen hat", betonte Bürgermeister Emil Maser. Zunächst erhalten aber alle Betroffenen einen Brief.

Gemeinderätin Christine Löffler wollte wissen, was passiert, wenn Eigentümer nicht bezahlen können. Wer sein ganzes Leben das Grundstück behalte und es nicht verkaufe, habe ja gar nichts von der Wertsteigerung, meinte sie. "Es ist bei Weitem nicht so dramatisch", entgegnete Johann Schiefele. Bei 27 der Erhebungsfälle seien die anfallenden Ausgleichsbeträge niedriger als 1000 Euro. 14 Fälle liegen zwischen 1000 und 5000 Euro. Lediglich für einen Eigentümer wird es teurer. Und wenn jemand weder mit eigenen noch fremden Mitteln bezahlen könne, "dann hat er Anspruch auf ein Tilgungsdarlehen". Schiefele: "Kein Eigentümer wird aufgrund der Sanierung ein Grundstück verlieren."