Zwei Sechsfamilenhäuser werden in der Chemnitzer Straße gebaut. Die Zufahrt soll über den Rad- und Fußweg Kühnlesgrund (Bildmitte) erfolgen. Foto: psw Foto: Schwarzwälder-Bote

Bauvorhaben: Gemeinderat versagt Zustimmung wegen geplanter Traufhöhe

Mit dem Baugesuch für zwei Mehrfamilienhäuser im Gebiet "Zimmern-Ost III" befasste sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.

Zimmern o. R. (psw). Die Traufhöhe war in der Zimmerner Gemeinderatssitzung nicht nur in Flözlingen ein Thema: Auch mit einem bereits in der vorherigen Sitzung behandelten Bauvorhaben in "Zimmern-Ost III" musste sich das Gremium noch einmal befassen. Die Traufhöhe war dort um 54 Zentimeter überschritten. Dies wurde aber erst nachträglich bekannt, als die Baurechtsbehörde auf den Verstoß gegen die Vorschriften aufmerksam machte.

Der Gemeinderat sah diese Überschreitung als nicht mehr geringfügig an und stimmte der Befreiung nicht zu. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, mit dem Bauherrn noch einmal Kontakt aufzunehmen und diesen zu einer abgeänderten Planung zu bewegen.

Den Gemeinderat passiert hat das Baugesuch einer Wohnbaufirma aus Dauchingen. Diese wird zwei Sechsfamilienhäuser in der Chemnitzer Straße bauen. Das Gremium hatte der Bauvoranfrage im Herbst bereits zugestimmt. Die maßgeblichen Trauf- und Gebäudehöhen sind bei diesem Projekt eingehalten.

Geplant sind acht oberirdische Stellplätze und 16 Tiefgaragenstellplätze. Die Tiefgaragenzufahrt über den bisherigen Fuß- und Radweg Kühnlesgrund sorgte hier für eine Diskussion. Darüber soll mit dem Wohnbauunternehmen auf Anregung von Gemeinderätin Christine Löffler noch einmal gesprochen worden. Es wurde zudem angeregt, ein entsprechendes Schild (Rad- und Fußweg mit Zufahrt zu diesem Gebäude) anzubringen. Kämmerer Martin Weiss wies darauf hin, dass die Zufahrt im Bebauungsplan enthalten sei. Aus dem Gremium wurde außerdem nach der zukünftigen Räumpflicht gefragt. Diese Frage konnte noch nicht abschließend geklärt werden.

Ratsmitglied Thomas Bausch hatte eine generelle Anregung. Ihm missfalle, so sein Einwand, dass in den Unterlagen zu den Baugesuchen oft der Passus "Die Nachbarbeteiligung ist noch nicht abgeschlossen" enthalten sei. Er würde dazu gerne den aktuellen Stand wissen, zumal die Einwendungsfrist bei manchen Baugesuchen schon fast abgelaufen sei. Bauamtsleiter Otto Haller rechtfertigte das Vorgehen der Verwaltung. Im Interesse der Bauherren würden die Bauanträge beziehungsweise -voranfragen so schnellstmöglich auf die Tagesordnung gesetzt. Man wolle keine Zeit verlieren und warte deshalb die Nachbarbeteiligung nicht ab. Diese dürfe sowieso auf die Entscheidung des Gremiums keinen Einfluss haben, betonte Haller. Er sagte aber zu, dass zukünftig detaillierte Aussagen, so weit sie schon bekannt sind, in den Unterlagen für den Gemeinderat aufzuführen. Im Übrigen habe es im Wohnbaugebiet "Zimmern-Ost III" bisher kaum Nachbareinwendungen gegeben.