Bei einem Unfall auf der Baustelle der Daimler-Teststelle in Immendingen ist im Dezember 2014 ein Bauarbeiter ums Leben gekommen. Foto: Möllers

Bauleiter für Sicherheit verantwortlich. Wegen mildernder Umstände Geldstrafe deutlich reduziert.

Kreis Rottweil/Tuttlingen - Für das tödliche Unglück am 18. Dezember 2014 auf der Daimler-Baustelle in Immendingen wurde gestern ein jetzt 51-jähriger Bauleiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt.

Das ist deutlich weniger als die ursprünglich per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verhängten 15 000 Euro. Für den 54-jährigen Baggerfahrer aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis gab es einen Freispruch statt einer 10 500-Euro-Strafe.

Bei Kanalarbeiten einer Tiefbaufirma aus Zimmern o.R. in einem 4,5 Meter tiefen und 80 Zentimeter breiten Graben war zunächst ein heute 52-Jähriger aus Rottweil bis zum Hals mit Erde verschüttet worden. Als ihm sein 36-jähriger Kollege zu Hilfe eilte, wurde dieser unter Erdmassen begraben. Der zweifache Familienvater konnte nach einer Stunde nur noch tot geborgen werden. Die Rettung des Schwerverletzten dauerte fünf Stunden.

Die Baustelle sei völlig unzureichend gesichert gewesen, erklärte Larissa Terlecki, die Einzelrichterin, in ihrer Urteilsbegründung. Dafür trage der Bauleiter, zumal mit seiner 25-jährigen Erfahrung in dieser Position, die Verantwortung. Er habe seine Weisungs- und Kontrollpflicht grob missachtet. Es sei zudem ein entscheidender Fehler gewesen, sich "blindlings" auf den 36-Jährigen zu verlassen, der als eine Art Vorarbeiter fungierte, wenn auch nur inoffiziell. Aufgrund von speziellen Schulungen und langjähriger Erfahrung könne man ihn allerdings nicht von einer gewissen Mitverantwortung freisprechen, was wiederum als mildernder Umstand für den Bauleiter gewertet werden müsse. Alle Mitarbeiter hätten sich bewusst lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Andererseits müsse man dem 36-Jährigen hoch anrechnen, dass er versucht habe, seinen Kollegen zu retten.

Staatsanwalt Markus Wagner fand ebenfalls klare Worte: "Jeder konnte wissen, dass die Schutz-Elemente an der Baugrube nicht ausreichen", sagte er in seinem Plädoyer im Amtsgericht Tuttlingen. "Alle waren sich der Gefahr bewusst, dass diese Baustelle zu jeder Zeit absolut unsicher war. Dafür trage der Bauleiter, der jegliche Sorgfaltspflicht habe vermissen lassen, die Verantwortung. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 10 500 Euro.

Dagegen beantragte der Ankläger für den Baggerfahrer Freispruch, weil er keinerlei Weisungsbefugnis gehabt habe. Dem entsprach die Richterin, die darüber hinaus darauf hinwies, dass der 54-jährige die Grube vorschriftsmäßig ausgehoben habe.

Am Urteil änderte auch der Hinweis des Anwalts nichts, der die beiden Kinder des Toten vertrat, dass der Baggerfahrer angesichts der "obergefährlichen Baustelle" hätte eingreifen missen. Dem Toten könne dagegen keinerlei Vorwurf gemacht werden, ihm sei es ausschließlich darum gegangen, seinen Kollegen zu retten. Dem widersprach der Verteidiger des Bauleiters, der aus dem Kreis Tuttlingen stammt. "Alle Arbeiter waren sich bewusst, dass sie sich in Lebensgefahr begeben", betonte er. Juristisch handle es sich deswegen um "eigenverantwortliche Selbstgefährdung". Da hätte der 36-jährige Vorarbeiter eingreifen müssen. Auch der Bauleiter verwies in seinem Schlusswort auf die Rolle seines früheren Kollegen: "Ich habe die Gefahr nicht erkennen können. Er hat seinen Tod selbst verschuldet."

Gegen das Urteil können innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.