Das Baugebiet "Glaffenäcker III" weist deutliche Höhenunterschiede auf. Foto: psw Foto: Schwarzwälder-Bote

Baugebiet: Überschreitungen für "Glaffenäcker III" festgelegt

Zimmern o. R. (psw). Jetzt sind im Flözlinger Baugebiet "Glaffenäcker III" die Höhen für alle Dachformen geregelt. Der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ergänzt. Und zwar so, wie es das Gremium bereits Ende Juni beschlossen hatte.

Gebäude mit Flachdächer dürfen die in den planungsrechtlichen Festsetzungen ausgewiesene Traufhöhe nunmehr um 1,50 Meter überschreiten. Bei flach geneigten Dächern ist eine Überschreitung von 75 Zentimetern erlaubt. Dieser weitere Passus zu flach geneigten Dächern wurde gleich vorsorglich mit aufgenommen.

Fachingenieur Martin Weisser vom Büro Weisser & Kernl erläuterte dem Gremium noch einmal die Besonderheiten des Baugebiets hinsichtlich der Höhenunterschiede. Diese seien dort ein Grundproblem, so der Planer. Der Ortschaftsrat hatte sich darauf verständigt, trotz dieser Höhendifferenzen im Bebauungsplan nur eine Überschreitung von 1,50 Meter zuzulassen und gegebenenfalls in Einzelfällen über eine weitergehende Befreiung zu entscheiden.