OrtschaftsratAnwohner darf Baum fällen

Von Verena Schickle

Zimmern-Horgen. In Horgen darf ein Anwohner eine Buche fällen, die neben seinem Haus auf einem Grundstück der Gemeinde in der Zimmerner Straße steht. Das hat der Ortschaftsrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Inzwischen hat der Mann mit den Arbeiten begonnen.

Vor knapp zehn Jahren war der Anwohner eine Pflegeverpflichtung eingegangen für die Obstbäume in der Nachbarschaft dieser Buche, berichtete Ortsvorsteher Matthias Sigrist in der Sitzung. Insgesamt handle es sich um sechs Jungbäume. Eben jene stünden im Schatten des großen Baums, darüber hinaus werfe er viel Laub ab. Und die Buche stehe lediglich fünf Meter entfernt vom Wohnhaus. Wenig Abstand, meinte Ortschaftsrat Herbert Staiger. Die Wurzeln könnten großen Schaden anrichten. Und Klaus Ulrich fragte zur Fällung: "Was spricht dagegen?"

Der Ortschaftsrat sprach sich in der Folge einstimmig für die Fällung aus, die der Anwohner selbst vornimmt. Gestern hat er bereits erste Äste entfernt.