Langer Weg: Von zwei Nachbargrundstücken darf nur eines bebaut werden

Zimmern o. R. (psw). Mit der wohnbaulichen Weiterentwicklung und den Wünschen zweier bauwilliger Bürger in Flözlingen setzte sich der Zimmerner Gemeinderat in der jüngsten Sitzung auseinander.

Was lange währt, wird endlich wahr. Oder: Lieber nur einen weiteren Bauplatz im einfacheren Verfahren gewinnen als zwei Baugrundstücke unter erschwerten Bedingungen und Wegfall anderer Bauflächen. So könnte die schon lange dauernde Diskussion um zwei Bauwünsche in Flözlingen im Bereich "Langer Weg umschrieben werden. Der Gemeinderat brachte am Dienstag eine Ergänzungssatzung mit erweitertem Geltungsbereich auf den Weg.

Der Aufstellungsbeschluss war bereits vor einem Jahr gefasst worden. Obwohl nur ein Bauplatz ausgewiesen wird, wurden ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Eingriffs- und Ausgleichsermittlung sowie eine artschutzrechtliche Untersuchung erforderlich.

Aber jetzt wird einem Bürger der Weg geebnet, am Ende des "Langen Wegs" ein Wohnhaus zu bauen. Dem Wunsch eines weiteren Bauinteressenten, auf dem schräg gegenüberliegenden Grundstück ebenfalls ein Wohnhaus zu errichten, habe aus planungsrechtlichen Gründen nicht entsprochen werden können, betonte die Verwaltung. Allerdings sagte Bürgermeister Emil Maser ganz unverblümt: "Es ist für uns schwer, dies nachzuvollziehen."

Martin Weisser vom Ingenieurbüro Weisser & Kernl erläuterte den Räten den Plan. Der Ortschaftsrat Flözlingen hatte sich jüngst für diese Vorgehensweise ausgesprochen. Die Fachbehörde, so Bürgermeister Maser, sei der Auffassung, dass mittels einer Ergänzungssatzung nicht beide Grundstücke, sondern nur das auf der rechten Seite Richtung Ortsausgang erfasst werden könne. Die Alternative sei, nach Änderung des Flächennutzungsplan einen neuen Bebauungsplan für diesen kleinen Bereich aufzustellen. Gravierender Nachteil neben den weitaus höheren Kosten und der längeren Verfahrensdauer: Vom Baugebiet "Auf der Eck" müsse die Fläche abgezogen werden. "Der Ortschaftsrat will auf keinen Fall, dass dort Entwicklungsfläche verloren geht", gab Maser unmissverständlich zu verstehen. Die Kosten für den Planentwurf und die naturschutzrechtliche Überprüfung hat der Bauantragsteller zu übernehmen. Die Ergänzungssatzung wird einen Monat öffentlich ausgelegt. Zugleich erfolgt die Beteiligung der Fachbehörden.