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Der Bauskandal in Zazen­hausen kommt in den Gemeinderat – sofern es die Stadträte verlangen – Geschädigte schreiben an OB Schuster und Kuhn.

Stuttgart - Der Bauskandal in Zazenhausen kommt in den Gemeinderat – sofern es die Stadträte verlangen. Das hat Baubürgermeister Matthias Hahn (SPD) erklärt. „Falls es der Gemeinderat wünscht, werden wir dem Ausschuss für Umwelt und Technik zu dem Fall Auskunft geben“, sagte Hahn. Sollte man zu einer Lösung kommen wollen, die von Verwaltungspraxis im Baubereich abweicht, müsse darüber „zunächst die Politik entscheiden“, so Hahn.

Nachdem Kontrolleure des Baurechtsamts im Neubaugebiet Hohlgrabenäcker bei den Rohbauten von 25 Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften massive Verstöße gegen das Baurecht festgestellt haben, hatte die Stadt bereits am 25. September einen Baustopp über das Baufeld verfügt. Durch einen Bericht unserer Zeitung ist der Bauskandal im Stuttgarter Norden jetzt öffentlich geworden.

In einem gleichlautenden Schreiben an OB Wolfgang Schuster (CDU), den gewählten OB-Nachfolger Fritz Kuhn (Grüne) und an die Fraktionschefs aller Parteien im Gemeinderat hat ein Bürger am Montag die Notlage der 25 Hauseigentümer nochmals dargestellt. Nicht nur die Bauherren, auch das Baurechtsamt sei von der Stuttgarter Planungsfirma PP Bauconsulting betrogen worden, heißt es in dem Schreiben. Die Firma hatte die Häuser im Auftrag der privaten Bauherren geplant und dafür die Baugenehmigungen besorgen sollen. Dafür wurde das sogenannte Kenntnisgabeverfahren genutzt, das das reguläre Baugenehmigungsverfahren vereinfacht, dem Bauherren aber die volle Verantwortung überträgt, dass sein Gebäude am Ende unter anderem auch allen rechtlichen Vorgaben entspricht.

„Wir sind Opfer von kriminellen Machenschaften und durch die Schäden schon mehr als genug gestraft“

Wie sich im Herbst herausstellte, sind sechs Doppelhaushälften und ein Einzelhaus in Zazenhausen rund 0,50 Meter zu hoch gebaut worden. Für diese Überschreitungen könnten die Bauherren auch nachträglich eine Ausnahmegenehmigung beantragen, heißt es bei der Stadt. Anders verhält sich der Fall bei den zwölf Doppelhaushälften, deren zulässige Gebäudelänge um 0,80 Meter überschritten wurde. Diese 0,80 Meter müssten „zurückgebaut“ werden, fordert das Baurechtsamt. Weil dafür auch die Fundamente angepasst und teilweise Fußböden samt Fußbodenheizung aufgerissen werden müssen, drohen pro Haus Kosten von 10.000 Euro und mehr. Dazu kommen die Kosten einer mehrmonatigen Bauzeitverzögerung.

„Wir sind Opfer von kriminellen Machenschaften und durch die Schäden schon mehr als genug gestraft“, heißt es in dem Schreiben an Schuster, Kuhn und die Fraktionen. Weil von der Überschreitung der Grundfläche Privatgrundstücke, jedoch keine öffentlichen Grundstücke betroffen seien, stelle sich die Frage, ob es „ein öffentliches Interesse an einem Teilabriss“ gebe, argumentiert der Briefeschreiber.

Zwei weitere geschädigte Bauherren haben die Misere am Montag unserer Zeitung schriftlich bestätigt. „Mein Finanzierungsplan bewegt sich an der finanziellen Schmerzgrenze“, schreibt ein Bauherr. „Ich weiß nicht, wie ich den Rückbau finanzieren kann.“ Der andere Bauherr erwartet, dass es „zu Zwangsversteigerungen kommt“.