Vor dem Amtsgericht Wolfach, das derzeit mit Viena-Liegen im Schlosshof geschmückt ist, stand am Freitag ein 24-Jähriger wegen Körperverletzung. Foto: Steitz

24-Jähriger ist angeklagt wegen Körperverletzung und Diebstahl / Gerichtsprozess wird Ende Oktober fortgesetzt

Wolfach - Ein 24-jähriger Zerspanungsmechaniker ist wegen Körperverletzung und Diebstahl vor dem Amtsgericht Wolfach angeklagt. Sechs Zeugen haben am Freitag ausgesagt. Aber viel Licht brachten sie nicht ins Dunkel: Zu viele Unklarheiten stehen im Raum.

So setzte Richterin Ina Roser einen neuen Folgetermin an, zu dem weitere Zeugen geladen werden.

Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, am 3. Februar dieses Jahres einen Geldbeutel beim Familienunternehmen, einem heimischen Bäcker, gestohlen zu haben. Zudem soll er am 9. Februar bei einer Auseinandersetzung mit dem Freund seiner Schwester, der Chefin der Bäckerei, in derselben Filiale handgreiflich geworden zu sein.

Demnach ist der 24-Jährige am späten Nachmittag, kurz vor Ladenschluss, bei der Filiale aufgetaucht. Dort habe er zuerst, wie gewöhnlich, eine Tragetasche mit Gebäck mitgenommen, so eine Verkäuferin, die im Prozess als Zeugin aussagte. Dann sei der Angeklagte in den Keller verschwunden und sei danach wieder zurückgekehrt.

Sie vermutete in dem Moment, dass er beim erneuten Durchgehen als letzter Kunde noch belegte Brote an der Theke geholt habe. "Ich habe dem aber keine Beachtung geschenkt", erzählt sie.

Nach Ladenschluss, gegen 18 Uhr, habe sie dann den Geldbeutel mit 50 oder 70 Euro – die genaue Summe könne sie nicht mehr sagen – nicht mehr an seinem Stammplatz vorgefunden. Dieser sei nur Insidern bekannt.

Die Zeugin machte den Eindruck, viele Details nicht mehr ganz in Erinnerung zu haben. Sie konnte auf Fragen der Richterin, des Staatsanwalts und des Verteidigers nicht zu 100-prozentiger Sicherheit den Verdacht des Diebstahls bekräftigen, zum Beispiel bei: "Wann hatten Sie das Portemonnaie zuletzt in der Hand?" Auch sah die Verkäuferin den Angeklagten nicht dabei, den Geldbeutel entwendet zu haben.

Der 24-Jährige bestritt die Vorwürfe vor Gericht. Er habe Familie und sein eigenes Geld, betonte er und beschuldigte seine Schwester gegen ihn zu intrigieren, weil er nicht gegen seinen Vater, den vorigen Inhaber und Opa seiner Kinder, aussagen wollte.

"Ich fühle mich einfach als, wenn ich der Austragende der Familiensache bin", bekräftigte er. Dass er Brötchen und Brezeln in dem heimischen Betrieb jederzeit mitnehme, sei bisher immer so gehandhabt worden, was auch die Zeugen im Folgenden bestätigten. "Für mich ist es normal, wir sind eine Bäckerfamilie. Wir sind so aufgewachsen, das kann man vielleicht nicht verstehen, wenn nicht aus so einer Familie kommt. Warum soll man denn als Familienmitglied den eigenen Betrieb beklauen?", fragte er rhetorisch.

Allerdings hatte der Angeklagte am 9. Februar, als sich am Vormittag die angebliche Körperverletzung ereignete, bereits Hausverbot durch seine Schwester. Von dem hätten die beiden an dem Tag eingesetzten Verkäuferinnen zu jenem Zeitpunkt aber nichts gewusst. Als sich der Angeklagte wie immer Brötchen holte, stellte ihn der Freund von seiner Schwester, mit dem Hinweis, er habe hier nichts zu suchen, zur Rede.

Daraufhin kam es zu einer lautstarken sowie handgreiflichen Auseinandersetzung, bei dem der Freund vermutlich vom Angeklagten gegen einen Kühlschrank geschubst wurde. Die Frage, ob er Schmerzen gehabt hätte, verneinte der Freund vor Gericht. Bei dieser Auseinandersetzung soll der 24-Jährige ihm zudem angedroht haben: "Ich hole jetzt meinen Vater und dann schlagen wir dich tot."

Der Angeklagte bestreitet dies, obwohl er tatsächlich bei seinem Vater geklingelt und diesen hinzugezogen hatte. Der Tatverdächtige erwiderte jedoch: "Wie soll ich gegen eine ausgebildete Militärkraft totschlagen können?" und fügte hinzu: „"Ich war noch nie so einer, der schlägt, da können Sie meinen Freundeskreis fragen und meine Mutter. Ich bin überhaupt nicht so ein Mensch." Die Drohung konnte auch keine der Mitarbeiterinnen bestätigen, gehört zu haben.

Es gab also einige Unstimmigkeiten bei dem Fall. Die beiden Taten konnten dem 24-Jährigen daher nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Richterin Roser wollte den Tatbestand des Diebstahls sogar einstellen.

Die Vermutung der Zeugin wackle ihres Erachtens. "Das ist richtig. Wenn der Geldbeutel auftauchen würde, wäre etwas anderes", schloss der Staatsanwalt sich an. Der Verteidiger betonte bezüglich der Verkäuferin-Zeugin: "Sie weiß nicht, wo sie es hingelegt hat, sie weiß gar nichts mehr." Dem widersprach der Staatsanwalt aber. So wurde der Tatbestand nicht fallen gelassen.

Beim Vorwurf der Körperverletzung sah Roser indes nicht geklärt, ob der Satz des Angeklagten im Zusammenhang mit der Drohung gefallen sei. Der Staatsanwalt betonte, dass der Zeuge die Drohung ernst nehme. Der Verteidiger fand, dass es ihm im konkreten Moment "Jacke wie Hose", also egal, gewesen sei.

Daher beschloss Richterin Roser einen Fortsetzungstermin. Er findet am Freitag, 27. Oktober, ab 15.30 Uhr mit weiteren Zeugen im Sitzungssaal des Amtsgerichts statt. Auch der verschwundene Geldbeutel soll als Beweisstück der Mitarbeiterin vorgelegt werden, damit sie ihn womöglich identifizieren kann.

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Bekanntheit

Die Streitigkeiten der Bäckerfamilie sind laut Richterin Ina Roser gerichtsbekannt. Die Polizei wurde schon zu diversen Auseinandersetzung hinzugezogen.