Wer ab Januar 2015 in das Wolfacher Rathaus einziehen wird, wird sich im Oktober bei den Wahlgängen entscheiden. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Bewerbungsfrist für die Bürgermeisterwahl in Wolfach endet am Montag / Vorstellung am 2. Oktober geplant

Von Markus Adler

Wolfach. Noch bis Montagabend, 15. September genau um 18 Uhr haben mögliche Kandidaten Zeit ihre Bewerbungsunterlagen für die Bürgermeisterwahl einzureichen. Nach einem zähen Beginn sind inzwischen sechs Bewerber im Rennen – fünf Männer und eine Frau.

u Die Stellenausschreibung: Nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung endet die Amtszeit eines hauptamtlichen Bürgermeisters am Ende des Monats, an dem er 68 Jahre alt wird. Im Fall von Gottfried Moser ist dies Ende Dezember 2014 der Fall. Die Stelle wurde am 25. Juli ausgeschrieben, die Bewerbungsfrist läuft ab der Bekanntmachung. u Die Bewerbungsfrist: Mögliche Kandidaten können sich bis zum Ablauf der Frist schriftlich melden. Sie müssen eine Wählbarkeitsbescheinigung und eine eidesstattliche Versicherung vorlegen. Sie müssen Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz eins des Grundgesetzes sein oder Unionsbürger eines EU-Mitgliedsstaats, die vor dem Zeitpunkt der Zulassung in Deutschland wohnen. Bewerber müssen mindestens 25 und dürfen höchstens 65 Jahre alt sein und müssen sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes aussprechen. u Entscheidung des Gemeindewahlausschusses: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist trifft sich das zuständige Gremium, um die einzelnen Bewerbungen auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen. Diese Sitzung wird am Dienstag, 16. September, stattfinden. Anschließend werden die Bewerber in der Reihenfolge des Eingangs bekannt gemacht und veröffentlicht. Wie Ute Moser von der Stadt Wolfach auf Anfrage mitteilte, legt der Wahlausschuss auch die Modalitäten für die Bewerbervorstellung der Stadt Wolfach am 2. Oktober fest (Uhrzeit, Redezeit und Rahmen der Veranstaltung). u Der erste Wahlgang am 12. Oktober: Gewählt ist, wer an diesem Tag mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann. Die Höhe der Wahlbeteiligung spielt für die Rechtmäßigkeit des Urnengangs keine Rolle – erfüllt niemand dieses Kriterium, gibt es eine zweite Runde am 26. Oktober. Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, wenn sie mindestens 16 Jahre alt, drei Monate ihren Hauptwohnsitz in Wolfach haben und im Wählerverzeichnis stehen. EU-Bürger sind mit den gleichen Kriterien wie Deutsche berechtigt am Urnengang teilzunehmen. u Bisher kandidieren: Frank Eggert (42), Maik Knötig (35), Sascha Koffer (35), Martin Haas (52), Petra Fränzen (48) und Volker Seelherr (51).

Weitere Informationen: www.wolfach.de