Viele Hundebesitzer besuchen regelmäßig Hundeschulen und Trainer. Ein Gesetz soll deren Qualität sicher stellen. Doch bei dessen Umsetzung gibt es Probleme. Foto: Jehle

Nachbesserung bei Qualifikationsleistung für Hundetrainer gefordert. Kosten variieren erheblich.

Wolfach - Gut erzogene Hunde sind eine Freude für den Besitzer und das Umfeld, in dem sie sich bewegen. Damit es reibungslos klappt beim Gassigehen und im Zusammenleben von Mensch und Tier, besuchen viele Halter mit ihren Vierbeinern regelmäßig Hundeschulen. Die vom Bundesjustizministerium eingeführte Qualifikationsleistung soll deren Qualität sicher stellen, bringt aber auch Probleme mit sich.

Hundetrainer ist kein anerkannter Beruf und für die Berufsausbildung gibt es keinen gesetzlichen Ausbildungsplan. Deshalb haben es viele engagierte Hundefachleute begrüßt, dass das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Qualifikationsleistung fordert. Dafür wurde das Tierschutzgesetz überarbeitet: "Wer für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde" heißt es in Paragraf 11 Absatz 8 f. Kontrovers diskutiert aber wird die Umsetzung. Zuständig ist nämlich das jeweilige Veterinäramt und die Anforderungen sowie Kosten variieren erheblich je nach Wohnort des Trainers in Deutschland. Der Schwabo hat sich im Kinzigtal bei Hundeschulen umgehört, die das Zertifikat abgelegt haben.

"Wir finden das Gesetz grundsätzlich eine gute Sache", sagt Lioba Schanz, Mit-Autorin mehrerer Fachbücher rund ums Thema Hund, von "Fia’s Hundetreff" in Halbmeil. Verwunderung aber stellte sich ein, als das Veterinäramt Offenburg keine der umfangreichen Aus- und Weiterbildungen wie Trainer- und Verhaltensprüferausbildungen im Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) anerkannte. Die Familie, die seit 1991 die Rasse Eurasier züchtet, bietet in ihrer Hundeschule unter anderem Begleithundeprüfung sowie Agility Kurse an. Gehorsam des Hundes und dessen Sozialverträglichkeit sind Schwerpunkte der Ausbildung.

"Ich komme schon seit elf Jahren zum Training hierher und lerne viel", meint Hilde Armbruster aus Schenkenzell. Ihr gefalle das abwechslungsreiche Training und dass Wissen mit Spaß vermittelt wird. Ute Echtle, Hundetrainerin aus Gengenbach hat neben zahlreichen Trainer-Scheinen und Ausbildungen beim VDH bereits vor über zehn Jahren ihre Sachkenntnis in Sachen Hund beim Veterinäramt Offenburg nachgewiesen, als sie ihre Hundepension eröffnete. Die wurde aber nicht anerkannt – für die Trainer-Erlaubnis legte auch sie das dreistufige Prüfverfahren ab. (siehe Infokasten), Kostenpunkt rund 600 Euro.

Am Ablauf des Prüfverfahrens gebe es nichts zu kritisieren, die Leute vom Veterinäramt seien fair gewesen, stellen sowohl Ute Echtle als auch Lioba Schanz fest. Das Gesetz gelte es nachzujustieren. Es gebe beispielsweise bisher keine verbindliche Prüfungsordnung.

Zur Vorbereitung der Prüfung werden lediglich umfangreiche Literaturempfehlungen gegeben, beklagen viele Trainer mangelndes gezieltes Lernmaterial. Rätselhaft sei es Ihnen auch, warum Vereine, die teilweise auch kostenpflichtige Kurse anbieten, keine Trainer-Erlaubnis brauchen. Es gehe bei dem Paragraphen 11doch offensichtlich um Tierschutz, Hund und Halter sollen tierschutzrechtlich ausgebildet werden. Hierzu schreibt Kai Hockenjos von der Pressestelle des Landratsamtes auf Nachfrage: "Die Genehmigungspflicht nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz gilt für eine gewerbliche Nutzung von Tieren. Als gemeinnützig anerkannte Vereine, die ihr Angebot auf Mitglieder beschränken, gelten per Definition nicht als gewerblich und fallen folglich aus der Genehmigungspflicht heraus. Sachkundig müssen solche Vereine trotzdem sein." Weiter heißt es in der Stellungnahme "Bei der Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung von Hundeschulen/Hundetrainern halten wir uns an Vorgaben des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Daher sollte es eigentlich innerhalb Baden-Württembergs nicht zu spürbaren Unterschieden zwischen einzelnen Landkreisen kommen. Das MLR führt eine Liste anerkannter Qualifikationen, mit denen ein Antragsteller eine ausreichende Sachkunde nachweisen kann." Keine Probleme hat beispielsweise, wer einen Lehrgang zum "Hundeerzieher und Verhaltensberater" bei der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, Potsdam oder Freiburg absolviert hat, Kostenpunkt bis zu 4000 Euro.

Das Prüfungsverfahren besteht aus einem schriftlichen Teil, in dem unter anderem die Biologie des Hundes und medizinische Prophylaxe sowie häufige Erkrankungen des Hundes abgefragt werden. In einem zweiten Teil werden Video-Sequenzen zur fachlichen Beurteilung vorgeführt. Der dritte Teil besteht aus einer Vor-Ort-Prüfung mit AufgabensteIlung. bei der nach einer gewissen Vorbereitungszeit das Vorgehen erläutert und dies direkt an Hund-Halter-Gespannen demonstriert wird.