In Wolfach gab es Streit weniger um den Ausbau der Kinderbetreuung, sondern vielmerh um die Behandlung der Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung. Symbolfoto: Schlueter Foto: Schwarzwälder-Bote

Kindergartenvertrag wird zur Nebensache

Von Markus Adler Wolfach. Nach der nichtöffentlichen Entscheidung über die drei Vertragsteile zum Kindergartenanbau an den Katholischen Kindergarten St. Laurentius stellte Hauptamtsleiter Dirk Bregger die Inhalte des Beschlusses vor. Danach gab es ein Wortgefecht zwischen Bürgermeister Gottfried Moser und SPD-Sprecher Manfred Maurer.Wie Bregger und Moser eingangs erläuterten, stehe der nichtöffentliche Beschluss nicht erneut zur Debatte, sondern werde nur nachrichtlich verkündet. In der Bau- und Finanzierungsvereinbarung werde niedergelegt, dass der Anbau durch die Katholische Kirchengemeinde erstellt wird und dass Stadt und Verrechnungsstelle gemeinsam den Bau überwachen werden, informierte Bregger.

Die Stadt ist Kostenträger, Zuschüsse aus Investitionsprogramm und Ausgleichsstock werden fristgerecht beantragt. Die Katholische Kirchengemeinde beteiligt sich mit einem freiwilligen Beitrag von 45 000 Euro an der Investition, gemeinsam wollen beide Seiten nach Möglichkeiten von Spenden und Sponsoring suchen. Die Pachtverträge nach dem Erbbaurecht sollen so angepasst werden, dass sie beide zeitgleich auslaufen – frühestens möglich wäre dies im Jahr 2044.

Die Kirche geht eine Herstellungsverpflichtung für das Bauwerk ein, die Unterhaltungskosten werden durch den Betriebsvertrag geregelt, und durch eine Heimfallklausel geht das Bauwerk bei Auslaufen des Vertrags oder einer Kündigung entschädigungsfrei an die Stadt. Außerdem kann die Kirche das Gebäude nicht veräußern oder anderweitig darüber verfügen.

Im Betriebsvertrag bedingt sich die Stadt erheblich mehr Mitspracherechte aus wie bisher: Nun kann sie bei Personalausstattung, Elternbeiträgen (Abweichung von Empfehlungen der Spitzenverbände) und Schließzeiten mitreden. Bei den Investitionen trägt die Stadt 90 Prozent im "klassischen" Kindergartenbereich, bei den U3-Angeboten alles. Die Betriebskosten trägt zu 90 Prozent die Stadt, bei der U 2/U 3-Betreuung fördert die Kirchengemeinde jede Gruppe pauschal mit 5000 Euro pro Jahr. Es gibt ein beidseitiges Kündigungsrecht und nach wie vor ein Kuratorium für laufende Angelegenheiten.

Die SPD-Fraktion zog ihren Vertagungsantrag zurück, nachdem die Stadt glaubhaft versichert hatte, mit dem Vertragspartner zu prüfen, ob die Katholische Kirchengemeinde oder die Pfarrpfründestiftung Vertragspartner zu sein hat.

Der von Bürgermeister Gottfried Moser (Freie Wähler) festgestellten "Einmütigkeit" widersprach Manfred Maurer (SPD). Es seien keine anderen Vorschläge auf die SPD-Anträge gekommen, außerdem hätte die Fraktion vor der Frage gestanden, wegen ihrer Bedenken gegen Vertragsteile gegen den Kindergarten stimmen zu müssen. Sie habe nicht aus Überzeugung zugestimmt, außerdem habe es bei 18 Ja-Stimmen immerhin ein "Nein" gegeben.

An dieser Stelle entzog Bürgermeister Gottfried Moser SPD-Mann Maurer das Wort und verwies darauf, dass nach der nichtöffentlichen Behandlung der Angelegenheit Erklärungen dazu auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu erfolgen hätten. Es kam zu einem Wortgefecht über die Zulässigkeit der Einlassung, bei denen Moser und Maurer zu unterschiedlichen Bewertungen kamen.

Schon bei der Vorgeschichte waren sich Bürgermeister Moser und Manfred Maurer nicht einig geworden: Die SPD hatte ihre Anträge zu den drei Vertragsteilen mit der Katholischen Kirchengemeinde veröffentlicht, die aber auf Wunsch des Gemeinderats nichtöffentlich behandelt wurden – die Sozialdemokraten und ihr Fraktionschef Manfred Maurer waren der Meinung, sie könnten im Nachhinein ihre Anträge öffentlich machen. Bürgermeister Gottfried Moser verwies in einer inhaltlichen Bewertung auf den bindenden Grundsatz der Nichtöffentlichkeit, hatte aber nach der Verkündung des Beschlusses in der jüngsten Sitzung die Ratsmitglieder von ihrer Verschwiegenheit entbunden. Ursprünglich hatte der Wolfacher Bürgermeister nur sanktionsfrei prüfen lassen wollen, ob die nachträgliche Veröffentlichung durch die SPD als Verletzung der Verschwiegenheitspflicht zu bewerten ist – ob der Streit weitere Folgen haben wird, ist noch unklar.