Das Ferien- und Freizeitheim auf dem Moosenmättle wird derzeit nach einem Feuer wieder aufgebaut. Am Dienstag wurde der Brandstifter verurteilt. Foto: Dorn

20-Jähriger muss auf unbestimmte Zeit in Therapie. Im Januar Freizeitheim Moosenmättle angezündet.  

Offenburg/Wolfach-Kirnbach - Im Prozess gegen den Brandstifter, der im Januar Feuer im Ferien- und Freizeitheim Moosenmättle gelegt hatte, ist am Dienstag das Urteil gefallen. Das Amtsgericht Offenburg weist den 20-Jährigen auf unbestimmte Zeit in eine forensische Therapie ein.

Nachdem am ersten Verhandlungstag mehrere Zeugen gehört worden waren, ging es am Dienstag vor dem Jugendschöffengericht um die Rechtsfolgen der Straftat. "Vor uns sitzt ganz gewiss kein böser Mensch", sagte Staatsanwalt Jochen Wiedemann über den in Handschellen in den Gerichtssaal geführten Angeklagten. "Aber wie soll mit diesem jungen Mann umgegangen werden, wie soll sich der Rechtsstaat dieser Herausforderung stellen?"

Mit mehr als eineinhalb Stunden Beratungszeit haben es sich Amtsrichter Holger Fritsch und seine beiden Jugendschöffen bei der Urteilsfindung nicht leicht gemacht. Sie folgten dann aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Sie befanden, dass der 20-jährige Rottweiler angesichts seiner Alkoholsucht und Persönlichkeitsstörung – ungeachtet seines jungen Alters – eine Bedrohung für die Allgemeinheit darstelle. In der Nacht des 19. Januar hatte der Angeklagte im Freizeitheim Moosenmättle an elf nachgewiesenen Stellen im Bettentrakt Feuer gelegt. Damit habe der 20-Jährige eine weitere Schwelle überschritten. Bereits 2015 hatte er in seinem Heimatort ein Auto angezündet.

Hinzu komme, dass der Angeklagte während einer sechsmonatigen Therapie in Emmendingen seine "pyromanen Tendenzen" zu keiner Zeit habe thematisieren wollen. Allein dieser Aspekt mache derzeit die Begehung weiterer schwerer Straftaten wahrscheinlich, so das Gericht.

Auf der Anklagebank saß ein junger, fast schmächtiger Mann aus gutem Hause. Zum Tatzeitpunkt hatte sich der Rottweiler in einer Berufsausbildung befunden und sei ein durch und durch unauffälliger Mensch gewesen. Eine ungesunde Mischung aus Alkoholmissbrauch, Streitlust und "Lust am Feuer" sollen ihn dann zur Brandstiftung im Ferienheim des Ehepaars Doris und Walter Epting bewogen haben. Der entstandene Schaden wird auf mindestens 400.000 Euro beziffert.

Täter entschuldigt sich bei Geschädigten

Verteidiger Benjamin Waldmüller führte das "ehrliche Verhalten nach der Tat" ins Feld. So hatte sich der Angeklagte Anfang Februar der Wirtin seiner Stammkneipe als Brandstifter offenbart und sich selbst in eine Psychiatrie eingewiesen. Erst danach verfügte die Staatsanwaltschaft die Einweisung in die Psychiatrie in Emmendingen. In der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte beim Ehepaar Epting.

Zur Einordnung der psychischen Störung des Angeklagten wurde am zweiten Verhandlungstag einer der behandelnden Emmendinger Ärzte gehört. Dieser verglich den Therapieweg des 20-Jährigen mit einem Marathonlauf, der sicher nicht über die ganzen 42 Kilometer in einer geschlossenen Therapieanstalt verlaufen müsse. Derzeit sehe er den Patienten allerdings erst bei Kilometer zwei – und eine Entlassung in eine offenere Form der Therapie sei frühestens ab Kilometer zehn angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft übersetzte diesen bildhaften Vergleich zurück ins Juristendeutsch und plädierte für einen freiheitsentziehenden Maßregelvollzug im Sinne des Paragrafen 63 des Strafgesetzbuchs – also für eine Einweisung in ein forensisches psychiatrisches Krankenhaus. Wegen der festgestellten "instabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ" seien weitere rechtswidrige Taten mit schwerem wirtschaftlichen Schaden zu erwarten. Der Angeklagte stelle deshalb für die Allgemeinheit eine Gefahr dar.

Die Verteidigung wertete dies als "außerordentliche Maßnahme", mit der über die Zukunft eines gerade mal 20 Jahre alten Mannes geurteilt werde. Die Verwahrdauer bei prognostizierten Straftaten mit schwerem wirtschaftlichen Schaden könne durchaus auf sechs Jahre anwachsen. Dies stünde in keinem Verhältnis dazu, würde die Brandstiftung nach dem Jugendstrafrecht mit maximal zwei Jahren Gefängnis geahndet.

Die vom Verteidiger beantragte offene Therapierung auf Bewährung mit einer Kombination aus Suchttherapie, Gesprächen mit einem Psychiater und dem Rückhalt der Familie bewertete Richter Fritsch in seinem Urteil schon deshalb als zum Scheitern verurteilt, da der Angeklagte derzeit nicht in der psychischen Verfassung sei, sich den strengen Regeln einer solchen Suchttherapie zu unterwerfen.

Der Verurteilte kann binnen einer Woche Berufung beantragen. Dann würde sich das Landgericht mit dem Fall befassen.

Nach einer Kneipentour setzte der damals 19-Jährige sein Auto in der Nacht auf den 19. Januar mit rückgerechnet etwa 1,5 Promille in einen Graben und klingelte ausgerechnet bei Familie Epting. Walter Epting half ihm dabei, das Auto zurück auf die Straße zu setzen. Dann machte sich der Angeklagte zum Freizeitheim auf, schlug dort eine Scheibe ein und setzte gegen 2.30 Uhr mehrere Matratzen in Brand. Um 3.30 Uhr bat er in Lauterbach einen Zeitungsausträger, die Feuerwehr zu rufen, kehrte dann zum Brandort zurück und wurde dort vom DRK wegen einer Schnittwunde versorgt. Wenig später wurde er von der Polizei als Tatverdächtiger festgenommen, aber wieder auf freien Fuß gesetzt.