Die Experten (von links): Wolfgang Theurer vom gleichnamigen Ingenieurbüro und Thomas Fleischhacker vom Regierungspräsidium Freiburg Foto: Jehle

Schutz vor Überflutung in Innenstadt / Land fördert zu 70 Prozent

Wolfach . Die Hochwassergefahrenkarte für Wolfach offenbart starke Defizite. Das hat die im vergangenen Jahr in Auftrag gegebene Erstellung eines Hochwasserschutzkonzepts ergeben, mit dem sich der Gemeinderat am Mittwoch beschäftigt hat.

In der Sitzung wurden von Projektleiter Thomas Fleischhacker vom Regierungspräsidium Freiburg und Planer Wolfgang Theurer die Rechtsvorgaben und Rahmenbedingungen erläutert. "Wir wollen den Schutz erreichen, aber nicht gegen den Willen der Bevölkerung", unterstrich Fleischhacker. Deshalb soll die Öffentlichkeit mit einer Informationsveranstaltung in das Projekt frühzeitig mit einbezogen werden. Dies befürwortete auch Bürgermeister Thomas Geppert, der insbesondere die Innenstadt für sensibles Terrain hält.

Derzeit ist der Bereich im Zuge der erfolgten Maßnahmen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit zwar für ein 50-jährliches Hochwasser gerüstet, doch viele Teile der Stadt wären laut Theurer bei einem 100-jährlichen Hochwasser überflutet. "Die Verschlüsse und Ufermauern sind nicht hoch genug", so der Planer.

Gemeinderätin Marianne Lang (SPD) wies darauf hin, dass die Porosität der Mauern ebenfalls problematisch sei. Fleischhacker meinte, dass nicht einfach eine Erhöhung auf die Mauern aufgesetzt werde, sondern eine umfangreiche Sanierung notwendig sei. Mögliche Varianten je nach Standort wären mobile Elemente, die bei einem Hochwasser zum Einsatz kommen.

Stadtrat Manfred Maurer (SPD) erkundigte sich, wie es bei der Stadtbrücke im Falle eines Hochwassers stünde. "Bei einem 100-jährlichen Hochwasser wäre die Brücke eingestaut", so Theurer. Das Wasser fließe hindurch aber Baumstämme könnten beispielsweise hängenbleiben, ergänzte Fleischhacker.

Kompliziert wird es laut den beiden Experten bei den Kinziganlagen, die relativ tief liegen. "Hydraulik ist ein schwieriges Pferd", meinte der Projektleiter. Angedacht ist laut Geppert eine Umsetzung des ersten Abschnitts im Herlinsbach, dem Teilbereich West. Folgen sollen die Kernstadt und der Teilbereich Ost Richtung Halbmeil. Finanziert wird das Projekt laut Fleischhacker zu 70 Prozent vom Land, einen Rechtsanspruch gebe es allerdings nicht. "Momentan ist keine Größenordnung bekannt," so der Projektleiter jedenfalls.

INFO

Rechtliche Bestimmungen

Laut Wassergesetz zu Überflutungsgebieten bei HQ 100 (100-jährliches Hochwasser) sind ohne weiteren behördlichen Akt als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Verboten ist dort die Ausweisung neuer Baugebiete, Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen in Bestandsbaugebieten, der Bau von Mauern oder Ähnlichem quer zur Fließrichtung bei Hochwasser und das Aufbringen oder Lagern von wassergefährdenden Stoffen. Ausnahmen für Bauvorhaben in Bestandsbaugebieten sind möglich, wenn das verloren gehende Wasservolumen zeitgleich ersetzt wird, Wasserstand und Abfluss bei Hochwasser nicht beeinflusst werden, der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und das Bauvorhaben hochwasserangepasst durchgeführt wird.