Die Sitzung war gut besucht. Einige Bürger verfolgten die Diskussion. Foto: Steitz

Gemeinderat hat elf Gebote aus städtebaulicher Sicht/ Gütschkopf-Urteil für November erwartet

Elf Bedingungen hat der Gemeinderat für den Bau und Betrieb von vier Windkraftanlagen am Hohenlochen/Burzbühl formuliert. Eigentlich war nur das städtebauliche Einverständnis nötig, doch es artete in einer Debatte aus.

Oberwolfach . Das Gremium beriet in seiner Sitzung am Dienstagabend darüber, ob es dem Bau und Betrieb der Windräder auf der Gemarkung Oberwolfach aus städtebaulicher Sicht sein Einvernehmen erteilt. Dies erfolgte mit einer Gegenstimme sowie einer Enthaltung.

Zuvor diskutierten die Ratsmitglieder kontrovers mit den Vorhabenträger Andreas Markowsky, Chef der Ökostrom Consulting Freiburg, und Klaus Preiser, Geschäftsführer von Badenova Wärmeplus. Markowsky ist für die Genehmigung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)-Antrags zuständig, Preiser würde die Anlage dann bauen und betreiben.

Ratsmitglied Martin Welle (CDU) zweifelte die Wirtschaftlichkeit der geplanten Windräder auf dem Hohenlochen an. Aus seiner Rechnung hätten sich 2300 Volllaststunden ergeben, tatsächlich seien bei der bereits gebauten Anlage "Kambacher Eck" bei Steinach aber nur 1847 Volllaststunden erreicht worden. "Die Anlagen bringen nicht das, was Sie sagen im Schwarzwald, das kann keine", kritisierte er.

Preiser erwiderte, es sei unfair, den Erfolg bereits in der Anfangszeit zu erwarten. Nach der Inbetriebnahme am 17. November 2016 seien die Winderträge anfangs weniger gewesen, nun aber gelte: "Die Anlagen laufen genau nach Plan." Außerdem bekräftigte Preiser: "Wir dürfen nichts investieren, was sich nicht rentiert. Wir wollen die Energiewende umsetzen und machen nicht alle Standorte, nur die windstärksten – und dazu gehört der Hohenlochen. Ich bin verantwortlich für die Wirtschaftlichkeit. Bevor es Sie interessiert, interessiert es mich."

Bürgermeister Matthias Bauernfeind vermittelte: "Wir werden das Landratsamt auffordern, die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen." Dies ist die elfte ("Die Witschaftlichkeit muss gegeben sein.") Bedingung, die der Rat formuliert hat, um dem Vorhaben sein Einverständnis zu erteilen. Als Träger öffentlicher Belange wird er angehört, um zu erläutern, ob auf dem Areal eine Straße, ein Aussichtsturm oder Wohnhaus geplant ist und das dadurch beeinträchtigt wird.

Andere Bedingungen sind: Es dürfen erstens keine weiteren Windräder zu den vier geplanten errichtet werden. Zweitens müssen die Auswirkungen auf die Zuwegung des Westwegs so gering wie möglich gehalten werden. Drittens: Die Stromableitung ist den beteiligten Gemeinden mitzuteilen. Viertens sind Beeinträchtigungen der Anlieger zu berücksichtigen. Fünftens müssen die Trinkwasserversorgungen (Quellen) gegebenfalls über rechtsverbindliche Vereinbarungen gesichert werden. Sechstens soll der Schattenwurf gering gehalten werden. Siebstens muss der Eiswurf auf dem Westweg durch Flügelheizungen und elektronische Warnmöglichkeiten verhindert werden. Achtens soll die Breitband-Nutzung optimiert werden. Neuntens werden die Aufstellflächen nach der Fertigstellung wieder zurückgebaut. Ebenfalls neu ist die zehnte Bedingung, die Bauernfeind ergänzte und dem Hausacher Rat, der am Mittwochabend darüber tagte, mitteilte. "Ein Konzept für den Brandfall mit angrenzenden Gemeinden muss her."

Gemeinderätin Erna Armbruster (FW) distanzierte sich von Welles Kalkulationen und bekannte, es solle bei den vier Anlagen bleiben. Martin Rebbe (FW) war froh, dass die Idee der Ampelanlage auf dem Westweg vom Tisch sei, dies wäre eine Beeinträchtigung für Fußgänger geworden, unterstrich er.

INFO

Am Gütschkopf

Was die Windkraft am Oberwolfacher Standort Gütschkopf betrifft, befindet sich das Landratsamt Ortenaukreis aktuell noch in der Anhörungsphase. Das teilt Pressesprecherin Sabrina Schrempp auf Anfrage des Schwarzwälder Boten mit. "Die Antragstellerin Ökostrom Consulting hat einige Argumente vorgetragen, die einer nochmaligen Überprüfung und Bewertung durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) bedürfen. Diese Stellungnahme steht noch aus", erläutert Schrempp. Auch Ökostrom Consultig dränge auf eine rasche Entscheidung. "Wir gehen davon aus, dass über den Antrag zum Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen auf dem Gütschkopf spätestens im November 2017 entschieden werden kann", so Schrempp. Warum die Badenova auf ihrer Internetseite immer noch den "Gütschkopf – in Planung" auflistet, könne sie nicht sagen. Das Regierungspräsidium Freiburg als Höhere Naturschutzbehörde hatte am 29. März 2017 bekannt gegeben, dass sie aufgrund der FVA-Stellungnahme keine Möglichkeit für Windkraftnutzung am Gütschkopf sehe. Die FVA hatte dortige Auerhuhn-Losungen als sicheren Reproduktionsnachweis eingestuft.