Wohnungswirtschaft Ein ungeliebter Musterschüler

olm, 05.05.2012 10:00 Uhr

Stuttgart - Die geplante Energiewende ist nach Ansicht des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen VBW nur mit der Wohnungs- und Immobilienbranche zu erreichen. Schon heute leiste die Wohnungs- und Immobilienbranche einen wichtigen Beitrag bei der Senkung des CO2-Ausstoßes, indem sie Gebäude dämme, Fenster und Heizungen erneuere und durch die Einsetzung erneuerbarer Energien für eine höhere Energieeffizienz sorge, so Verbandspräsident Gerhard A. Burkhardt im Vorfeld des Verbandstages diese Woche in Baden-Baden.

Um die ehrgeizigen Ziele bei der Reduzierung des CO2-Ausstoßes von Bundes- und Landesregierung umzusetzen, fehlten aber die richtigen Rahmenbedingungen und Konditionen. Ordnungspolitischer Zwang in der Wohnungswirtschaft sei der falsche Weg, so Burkhardt mit Blick auf die baden-württembergische Landesregierung. Ein Umdenken bei der Regelungs- und Förderpolitik sei jetzt notwendig. Für den Verband ist die Zusammenführung der Energieeinsparverordnung und der Erneuerbare-Energien-Wärmegesetze EEWärmeG und EWärmeG von Bund und Land deshalb längst überfällig.

Laut VBW werden energetische Maßnahmen unnötig verteuert

Mit dem Vorschlag des VBW, die Energieeinsparverordnung und das EEWärmeG in einer Rechtsvorschrift zusammenzuführen, könnte sich auch die Landesregierung anfreunden. Konsequenter und ein wichtiges Signal wäre es jedoch, würde sich der Bund dazu durchringen, auch den Gebäudebestand mit seinem „enormen” Einsparpotenzial nach dem baden-württembergischen Beispiel zu regeln, heißt es aus dem Umweltministerium. Der Interessenvertretung der baden-württembergischen Wohnungswirtschaft geht es in ihrer Kritik vor allem um den Sonderweg des Landes, das noch unter der Vorgängerregierung ein eigenes Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EWärmeG) auf den Weg gebracht hatte. Nach Ansicht des VBW verteuere dieses Landesgesetz die energetischen Maßnahmen von Wohngebäuden unnötig und verhindere so eine rasche Verbesserung des Bestandes.

Denn hier sei dringend Handlungsbedarf erforderlich. So sei bei rund 50 Prozent des baden-württembergischen Wohnungsbestandes eine energetische Sanierungsmaßnahme notwendig. Dem stehe aber die zusätzliche wirtschaftliche Belastung durch die Vorgaben des baden-württembergischen Landesgesetzes im Wege. „Wer in Baden-Württemberg eine Heizungsanlage austauschen will, wird per Gesetz dazu gezwungen, derzeit zehn Prozent der Energie über erneuerbare Energien zu gewinnen”, klagt Verbandspräsident Burkhardt.

Wirtschaftliche Belastung für Hauseigentümer

„Dieses Gesetz verhindert jegliche Innovation”, wettert der Verbandspräsident an die Adresse von Umweltminister Franz Untersteller. Viele Hausbesitzer verwerfen deshalb aus wirtschaftlichen Gründen die Modernisierung der Heizungsanlage, so die Erfahrung des VBW. Der Verband bezieht sich dabei auf Schätzungen der Sanitär-Heizung-Klima-Branche. Nach deren Auffassung würden zwischen 30 und 50 Prozent der Heizungen im Land gegen moderne energiesparende Heizungen ausgetauscht werden, wenn es nicht den gesetzlichen Zwang zum zusätzlichen Einsatz erneuerbarer Energien gebe.

Der VBW wendet sich dabei vor allem auch gegen die für 2013 geplante erneute Novellierung des Erneuerbare Wärmegesetzes Baden-Württemberg und die damit einhergehende Verschärfung der Bestimmungen. Die grün-rote Landesregierung hatte angeregt, den Anteil an erneuerbaren Energien nochmals um weitere fünf Prozent auf dann 15 Prozent festzuschreiben. Wohnungseigentümer, die bislang den gesetzlichen Vorgaben durch den Einsatz von Bioöl und Biogas nachkommen, müssten dann zusätzliche Maßnahmen ergreifen, da diese alternativen Brennstoffe nur einen Anteil von zehn Prozent an erneuerbaren Energien enthalten, so der Verband.

Bürger müssen noch mehr überzeugt werden

Eine Lösung sieht der VBW darin, Neubau und Bestand in dem Gesetz zu entkoppeln. Wenn es nach Gerhard A. Burkhardt gehen würde, könnte man die Bestandskomponente „komplett einstampfen”. Aber auch Burkhardt weiß, dass er da bei Umweltminister Untersteller auf taube Ohren stößt, und schlägt deshalb vor, das Gesetz für einen Zeitraum von zwei Jahren auszusetzen. In dieser Zeit könnte dann ein gemeinsames Gutachten Aufschluss darüber geben, wie sich die energetischen Maßnahmen mit oder ohne gesetzlichen Zwang entwickeln.

Im baden-württembergischen Umweltministerium lehnt man ein Aussetzen des Erneuerbare Wärmegesetzes schon aus grundsätzlichen Erwägungen ab und zeigt sich auch etwas verwundert über die Kritik an der geplanten Novellierung des Gesetzes. Schließlich seien es derzeit nur Vorschläge, die man noch gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft diskutieren müsse. Außerdem lägen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, dass vom Erneuerbare Wärmegesetz negative Impulse ausgingen.

Davon unabhängig halte die Landesregierung an ihrer grundsätzlichen Position fest. Denn die Verbesserung der Energieeffizienz durch energetische Gebäudesanierung sei für ein erfolgreiches Gelingen der Energiewende unverzichtbar. Um die Bürger von der Notwendigkeit der Maßnahmen zu überzeugen, will das Land künftig noch mehr Aufklärungsarbeit leisten. Zwar seien mittlerweile die Bürger bereit, die Energiewende zu unterstützen. Sobald sie aber selbst davon betroffen seien, sehe es schon wieder anders aus, so ein Ministeriumssprecher.

 
 
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