Was passiert, wenn jemand auf dem Gehsteig stürzt? Diese Frage stellte Robert Kromer beim Ortsbegang in Harthausen. Foto: Eyrich Foto: Schwarzwälder-Bote

Desolater Zustand des Wegs wirft Frage auf

Von Karina Eyrich

Winterlingen-Harthausen. Mal angenommen: Jemand möchte von der Juhe- in die Hauptstraße gehen oder umgekehrt. Weil der Gehsteig dort in miserablem Zustand ist, weder mit Rollator noch mit Rollstuhl noch mit Kinderwagen oder Kinderfahrrad befahren werden kann, entscheidet sich der Betreffende dafür, auf die Straße auszuweichen – und wird dort angefahren. Wer ist schuld und wer zahlt? Diese Frage hat Gemeinderat Robert Kromer aus Harthausen beim Ortsbegang in seinem Heimatort aufgeworfen, aber keine Antwort erhalten.

In der Tat ist es eine knifflige Frage, wie Hauptamtsleiter Ludwig Maag gestern auf Anfrage erklärte, denn ob die Gemeinde regresspflichtig gemacht werden kann, hänge von mehreren Faktoren ab. Maag zählt auf: Handelt es sich um einen wenig benutzten Gehweh oder um einen stark frequentierten entlang einer Sammel- oder Hauptstraße? Kann der Fußgänger oder das Kind mit dem Fahrrad gefahrlos auf die andere Straßenseite ausweichen? Und: Wie groß sind die Schäden am Gehweg? Lässt er sich dennoch benutzen? All das sei zu klären, erläutert Maag, um festzustellen, ob die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht verletze oder nicht.

Regressforderungen im Zusammenhang mit Stürzen auf Gehwegen seien allerdings extrem selten, berichtet der Hauptamtsleiter. "Am häufigsten kommen sie in Zusammenhang mit dem Winterdienst vor."

Dass in Harthausen Handlungsbedarf besteht, darüber waren sich alle, die beim Ortsbegang dabei waren, einig. Wie schnell der desolate Zustand des Gehweges behoben wird, hängt allerdings vor allem von Geld ab – der Gehweg in der Juhestraße ist längst nicht der einzige schadhafte in der Großgemeinde Winterlingen.