Umstritten: die Folgen von Windkraftanlagen. Foto: Büttner

Klage führen Professoren Rudolf Wendt und Michael Elicker. Windkraft soll schädlich für Gesundheit sein.

Winterlingen/Bitz - Die Berichterstattung über die geplanten Windkraftanlagen in Winterlingen hat Hansjörg Jung aus Herrenberg, Leiter des Arbeitskreises Energie der Kreis-CDU Böblingen, verfolgt und sich gestern mit der Ankündigung einer Verfassungsklage gegen den weiteren Ausbau der Windkraft gemeldet, die heute von einer in Hessen ansässigen Bürgerinitiative eingereicht werden soll.

"Klage führen die Professoren Rudolf Wendt und Michael Elicker, beide Verfassungsrechtler der Universität des Saarlandes in Saarbrücken", sagt Jung und erklärt auch den Grund: "Im Zuge des Ausbaus von Windenergieanlagen (WEA) im gesamten Bundesgebiet werden Genehmigungen für diese Anlagen anhand veralteter Regelwerke aus den 1990er Jahren erteilt, die nicht dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik gerecht werden."

Im In- und Ausland komme es zunehmend zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Anwohnern von WEA. Stellvertretend für unzählige Betroffene aus ganz Deutschland klagten erkrankte Bürger unter der Federführung des Regional-Verbandes Taunus, "Windkraft mit Vernunft". Ziele der Kläger seien ein Moratorium – "das Aussetzen des Windkraftausbaus, bis die Auswirkungen der WEA-Emissionen auf die Gesundheit von Anwohnern durch eine fundierte wissenschaftliche Studie in Deutschland untersucht wurden" – sowie ein Nachtabschaltungsgebot für WEA, die weniger als 3000 Meter entfernt von Wohnbebauungen betrieben werden, bis die gesundheitlichen Auswirkungen von tieffrequentem Schall und Infraschall, die von WEA ausgehen, untersucht worden seien.

Ein weiteres Ziel: ein Mindestabstand der WEA, auch im Außenbereich, von mindestens 3000 Metern zu Wohnanlagen und eine Anpassung der Regelwerke für Betriebsgenehmigungen an die real bestehenden Immissionen moderner Windkraftanlagen.

Betriebsgenehmigungen für WEA basierten in Deutschland auf den Regelwerken TA-Lärm, DIN 45680 und DIN 9613-2 aus den Jahren 1997 und 1999. "Diese Regelwerke erfüllen heute nicht mehr ihre Aufgabe, die Bürger vor schädlichen Immissionen zu schützen", so Jung. "Die rasante Entwicklung der WEA-Technologie mit derzeit 200 Meter sowie in Planung 300 Meter hohen WEA, die besonders im Infraschallbereich wesentlich höhere Immissionen erzeugten, wird in den veralteten Regelwerken nicht berücksichtigt", so Jung.

"Daher kommt es zu Gesundheitsschäden bei Anwohnern." Der Staat versäume seit Jahren, diese Regelwerke neuen Bedingungen anzupassen. Die daraus resultierenden gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier seien wissenschaftlich nachgewiesen.

Unterschwellige Beschallung im Infraschallbereich führe zu pathologischen Veränderungen des Organismus bei Mensch und Tier. Diese Gesundheitsschäden würden mit dem Ausbau der Windkraft in immer größerem Ausmaß ärztlich diagnostiziert.

Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes aber verpflichte den Staat, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für jeden Bürger zu gewährleisten.

Die Bundesregierung strebe an, bis 2050 die Stromerzeugung zu 80 Prozent durch Erneuerbare Energien zu decken. "Eine flächendeckende Verbreitung von WEA in ganz Deutschlandwird wird die Folge sein", befürchtet Jung. "Dadurch werden rund zehn Millionen Menschen direkt von Immissionen an ihren Wohnorten betroffen und in ihrer Gesundheit gefährdet sein."

Anerkannte internationale medizinisch-wissenschaftliche Studien seien Grundlage der Verfassungsklage: ergänzt durch aktuelle Messergebnisse, gewonnen bei drei betroffenen Familien aus dem Südschwarzwald, aus Hessen und Norddeutschland, gemessen mit modernen, amtlich zugelassenen, mikrobaren Schallmessgeräten.