Damit die Ortsmitte schöner wird, gibt es seitens der Gemeinde einen Zuschuss für die Modernisierung. Fotos: Retter Foto: Schwarzwälder-Bote

Ortsmitte: Zuschüsse für Modernisierung, Abriss oder Baulückenschluss / Interessenten reichen Antrag ein

Von Anne Retter

Winterlingen. Der Winterlinger Gemeinderat hat im vergangenen Monat ein Programm beschlossen, das die Leerstände in Winterlingen, Benzingen, Blättringen und Harthausen verringern und die Orte schöner machen soll. Den Zuzug steigern und gleichzeitig eine flächenmäßige Ausdehnung der Orte verhindern möchte die Kommune außerdem. Wie genau interessierte Bürger an die Fördermittel kommen und was dabei zu beachten ist, erklärte der stellvertretende Kämmerer Bodo Erath.

Es gibt drei grundsätzlich förderfähige Maßnahmen: Modernisierung, Abriss oder Baulückenschluss. Generell muss die betreffende Immobilie in einem der Ortszentren liegen, aber: "Wir haben ganz bewusst keinen Radius angegeben. Wenn jemand ein lohnendes Objekt renoviert, das 700 Meter von der Kirche entfernt liegt, dann kann der Gemeinderat flexibel entscheiden, ob das noch zum förderfähigen Innenort gehört oder nicht. Das optische Ergebnis wird ausschlaggebender sein als die Lage."

Der Abriss oder Teilabriss nicht erhaltenswerter Gebäude – in der Regel solche, die in schlechtem Zustand sind – wird mit 60 Prozent der nachgewiesenen Abbruchkosten gefördert. Maximal 5000 Euro gibt es für den Antragsteller, wenn er die Oberflächenherstellung durch Einsaat oder Aufkiesung so vornimmt, dass es "nicht gerade wie ein Übungsgelände für die Rettungshundestaffel" aussieht, wenn das Haus verschwunden ist.

Eine zeitgemäße Modernisierung, um leer stehende Wohngebäude für Wohnzwecke zu reaktivieren, wird mit zehn Prozent der nachgewiesenen Modernisierungskosten gefördert, ebenfalls bis zum Maximalbetrag von 5000 Euro. "Ob jemand selbst einziehen oder vermieten will, ist unerheblich", sagte Erath. Förderfähig sind sowohl Innen- als auch Außensanierung. Wer in eine seit mindestens zehn Jahren bestehende Lücke in der innerörtlichen Bebauung eine ortsbildgerechte Neubebauung einfügt, wird ebenfalls mit zehn Prozent Förderzuschuss – höchstens aber 5000 Euro – unterstützt. Der stellvertretende Kämmerer konkretisierte: "Baulücke heißt, dass an dieser Stelle schon früher ein Gebäude stand, das dann abgerissen wurde."

Wer sich für einen Zuschuss interessiert, wendet sich zunächst an Bodo Erath und stellt sein Vorhaben in einem Gespräch dar. Sind die Voraussetzungen passend, reicht der Bürger einen entsprechenden Antrag und Fotos ein. Beigefügt werden muss außerdem eine Kostenaufstellung auf Basis der Schätzung eines Architekten oder des Angebots eines Abrissunternehmens sowie eine Erklärung zur vorgesehenen Nachnutzung. Dieser Antrag wird in den Ortsteilen dem Ortschaftsrat vorgelegt und nach dessen Zustimmung im Gemeinderat besprochen. Das Gremium spricht der Verwaltung eine Empfehlung aus, die den Beschluss mit einem schriftlichen Zuwendungsbescheid an den Antragsteller verschickt. "Wichtig ist, dass der Bauherr nicht vor Erteilen des Zuwendungsbescheides mit der Maßnahme beginnt", betonte Erath. Danach hat der Antragsteller zwei Jahre Zeit, die Maßnahme umzusetzen und sich nach Fertigstellung wieder mit dem stellvertretenden Kämmerer in Verbindung zu setzen. Bei einem Vor-Ort-Termin wird dieser Fotos machen, die dann wieder dem Gemeinderat vorgelegt werden, um dann die Auszahlung des Förderbetrags zu veranlassen. "Wir wollen kein Bürokratiemonster schaffen", erläuterte Erath, "es ist uns nur wichtig, dass es transparent, nachvollziehbar und begründbar zu Entscheidungen über Fördermittel kommt."

Gerne möchte die Verwaltung eine möglichst gleichmäßige Verteilung des Geldes auf Vorhaben in den Ortsteilen realisieren.