Eine junge Frau sitzt am Geldspielautomaten. Symbol-Foto: Murat Foto: Schwarzwälder-Bote

Vergnügungssteuer: Auf 20 Prozent legt Winterlingen den Satz ab 1. Januar 2017 fest

Winterlinger Gemeinderat beschließt die Einführung der Vergnügungssteuer. Die Gemeinde erhofft sich dadurch rund 20 000 Euro zusätzliche Einnahmen

Winterlingen. Der Beschluss fiel einstimmig und ohne große Aussprache: Ab dem 1. Januar 2017 erhebt Winterlingen eine Vergnügungssteuer. Dies sei ein Novum für die Gemeinde, erklärte Bürgermeister Michael Maier.

Die Vergnügungssteuer ist eine Steuer, die die Gemeinde nach eigenem Gutdünken erheben darf. In Winterlingen und seinen Ortsteilen soll sie zusätzliche Einnahmen für den Gemeindehaushalt erzielen und gleichzeitig der Spielsucht entgegenwirken. Etwa 20 000 Euro erhofft sich die Winterlinger Gemeindekämmerei aus der Besteuerung von Spielgeräten. Das sei jedoch nur eine grobe Schätzung. Der genaue Bestand an im Gemeindegebiet vorhandenen Spielautomaten soll in der kommenden Woche im Zuge der Information an die Steuerpflichtigen ermittelt werden. Der Steuersatz soll, wie vom Gemeindetag empfohlen, 20 Prozent betragen. Hauptamtsleiter Ludwig Maag stellte dar, man wolle den Satz nicht allzu hoch ansetzen, denn dann wären Spielhallen nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben.

Bei einem zu hoch angelegten Satz wäre das Gesetz nach seiner Meinung verfassungswidrig, da es den Personen, die dem Beruf des Spielgeräteaufstellers nachgehen, ihre Tätigkeit unmöglich machen würde.

Was die Gemeinde jedoch tun könne und wolle, um die Gefahr für die Entwicklung der Spielsucht entgegenzuwirken: die Einführung einer Mindeststeuer für Spielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit. 50 Euro mindestens für eine Gaststätte, 100 Euro für Spielhallen und ähnliche Einrichtungen sind vorgesehen.