Das Thema Windkraft beschäftigt weiter. Foto: Wagner Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Bürgerenergiegenossenschaft und Interessenten profitieren nach wie vor vom Windpark

Winterlingen. Es ist nur eine Randnotiz in den Bekanntgaben des Bürgermeisters Michael Maier in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats gewesen: Das Gremium hatte in nichtöffentlicher Sitzung der Übertragung der Rechte und Pflichten hinsichtlich der Errichtung, Erhaltung und des Betriebs der geplanten Windkraftanlagen von der Bürgerenergiegenossenschaft auf die Projektgesellschaft Windpark Winterlingen GmbH und Co. KG zugestimmt. Kein Aufreger, wie Hauptamtsleiter Ludwig Maag versicherte.

Im Vorfeld hatten Mitglieder der Bitzer Bürgerinitiative öffentlich Vorwürfe diesbezüglich erhoben – von unlauterem Verhalten war die Rede. In einem Leserbrief schrieb Hermann Matthes: "Dieser Betreiberwechsel führt nun dazu, dass alle Rechte und Pflichten auf das im Norden ansässige Unternehmen übergehen. […] Zuerst wird so getan, als sei das Vorhaben Bürgerwille und ein Meilenstein für die Region – und dann wird das Ganze nach Norden ›verkauft‹. Wir nennen dieses Vorgehen bewusst unlauter."

Mit diesen Vorwürfen setzte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung aber nicht auseinander. Das wäre auch überflüssig gewesen, denn es gebe keinen Grund für die Aufregung: Hauptamtsleiter Ludwig Maag erklärte dem Schwarzwälder Boten gegenüber, dass die Bürgerenergiegenossenschaft von ihrem Recht der Übertragung gebraucht gemacht habe, wonach sie an Dritte oder eine finanzierende Bank die Rechte und Pflichten abtreten dürfe. Das sei nur mit der erteilten Zustimmung des Eigentümers – der Gemeinde also – möglich. "Die Projektierung und Errichtung liegt jetzt bei der Projektgesellschaft. Das bedeutet aber nicht, dass die Bürgerenergie, die Winterlinger Bürger und interessierte Dritte nun ausgeschlossen sind. Im Anschluss an den Bau dürfen Bürger wieder Anteile erwerben, denn es war ja unsere Absicht, dass die Region davon profitiert." Dieses Recht bestehe, die Projektgesellschaft dürfe sich dagegen nicht sperren, erläuterte der Hauptamtsleiter.

Warum dann überhaupt die Rechteübertragung? "Die Winterlinger Bürgerenergiegenossenschaft hat zunächst den Vertrag mit der Gemeinde geschlossen, kann ein Projekt in dieser Größe jedoch nicht allein stemmen. Das wurde so auch in der jüngsten Mitgliederversammlung der Bürgerenergiegenossenschaft bekannt gegeben. Sie braucht dazu einen Partner."

Dass der in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschluss überhaupt vor der öffentlichen Bekanntgabe publik geworden war, hatte zu nicht geringer Verwunderung bei den Gemeinderäten geführt. Roland Heck, stellvertretender Bürgermeister, hakte beim Landratsamt nach, wie man dort dazu komme, Informationen aus nichtöffentlicher Sitzung an Bitzer Bürger weiterzugeben. Antwort gab der erste Landesbeamte Matthias Frankenberg: Die Gemeinde Bitz sei als Verfahrensbeteiligter informiert worden. Wie ein Mitglied der Bürgerinitiative davon Kenntnis erlangt habe, sei dem Landratsamt nicht bekannt.