Die neue Friedhofssatzung bedeutet nicht nur grünes Licht für die künftige Bestattung in einem Rasengrab, sondern bringt auch Änderungen der Ruhezeiten für erdbestattete und eingeäscherte Verstorbene sowie neue Regeln für Grabmale mit sich. Foto: Retter Foto: Schwarzwälder-Bote

Friedhofsordnung: Winterlinger Gemeinderat stimmt zahlreichen Änderungen zu

Winterlingen. Aufgrund des Beschlusses, auf den kommunalen Friedhöfen Rasengrabfelder einzurichten, ist das Anpassen der Friedhofsordnung notwendig geworden. Da im Januar 2015 der Gemeindetag ein neues Muster für Friedhofssatzungen herausgegeben hat, wurde die Satzung angepasst.

Festgelegt wurde, dass die Rasenreihen- und Rasenwahlgräber aus einem mit Granitgroßsteinpflaster eingefassten Grabsteinstreifen und einer angrenzenden Rasenfläche bestehen. Grabmale müssen im vorgerichteten Bereich errichtet werden. Grabeinfassungen, Pflanzbeete, Platten für das Aufstellen von Blumengefäßen und Grabschmuck sowie Bepflanzungen sind nicht zulässig.

Innerhalb des steinern eingefassten Bereichs dürfen Blumen und anderer Grabschmuck abgelegt werden, sofern dieser nicht über den Pflasterrand hinausragt. Die Nutzungszeit für Urnenwahlgräber wurde auf die Dauer von 30 Jahren verkürzt; ein erneutes Verleihen ist nur auf Antrag möglich und darf 15 Jahre nicht übersteigen. Auch formale Änderungen und kleinere inhaltliche Anpassungen wurden vorgenommen. Die Ruhezeiten werden auf 25 Jahre und bei Aschen auf 15 Jahre festgesetzt und die verbliebenen Gebeine und Urnen im Anschluss in ein Sammelgrab der Gemeinde umgebettet. Außerdem dürfen Grabmale künftig nur noch von fachkundigen Personen wie Steinmetzen und Bildhauern angefertigt werden – andere müssen ihre Fachkunde nachweisen.

Die Gemeinderäte stimmten den Änderungen einstimmig zu. Bürgermeister Michael Maier machte Hoffnung, dass damit ein weiterer Schritt in Richtung Verwirklichen von Rasengräbern getan wurde – für 2017 hält er die Einführung für realistisch.