Winterlingen hat die Nase vorn: In Sachen Abwassergebühren ändert sich nur die Darstellung der Ergebnisse

Von Karina Eyrich

Winterlingen. Pionierarbeit – Bürgermeister Michael Maier sagte es nicht ohne Stolz – hat die Gemeinde Winterlingen in Sachen Kalkulation von Abwassergebühren geleistet. Dennoch mussten die Räte in der jüngsten Gemeinderatssitzung einer Satzungsänderung zustimmen.

Seit dem Jahr 1999 erhebt die Gemeinde Winterlingen getrennte Abwassergebühren für das Einleiten von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser – in letzterem Fall ist der Versiegelungsgrad eines Grundstücks ausschlaggebend. Damit gehört sie zu den Pionieren, denn die meisten Gemeinden haben das anders gehandhabt – und mussten durch aufwändige Erhebung von Grundstücksdaten auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg reagieren. Nach diesem Urteil müssen inzwischen alle Gemeinden so handeln, wie die Winterlinger.

Warum musste der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung dann trotzdem einer Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung zustimmen? Die Gemeinde hatte zwar die Ergebnisse – handelt es sich um Schmutz- oder um Niederschlagswasser? – getrennt kalkuliert, das Ergebnis aber zusammengefasst dargestellt. Kämmererin Margot Laib hat daher die Ergebnisermittlung rückwirkend bis 1999 nachgeholt. Das Problem: Weil es nicht nur Unterdeckungen, sondern auch Überdeckungen gegeben hat, ist unter dem Strich eine ausgegliche Abwassergebühr herausgekommen. Künftig werden die Ergebnisse der Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser nicht nur gesondert berechnet, sondern auch getrennt von einander dargestellt und dem Gemeinderat jährlich vorgelegt, wie Margot Laib betont.

Noch eine weitere Neuerung wird in der Kalkulation berücksichtigt: Die Kosten für die Regenüberlaufbecken sind bisher zur 100 Prozent den Niederschlagswassergebühren zugeschlagen worden. Künftig werden sie diese nur noch zu 80 Prozent belasten. Der Rest wird über die Schmutzwassergebühren gedeckt. Die Schmutzwassergebüht liegt künftig bei 1,51 Euro pro Kubikmeter Abwasser, die Niederschlagswassergebühr bei 1,05 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche. Die Satzungsänderung hat der Gemeinderat einstimmig gebilligt.