Was tut die Gemeinde für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung? Das wollten Bürger wissen. Foto: Hollemann Foto: Schwarzwälder-Bote

Wie sieht es in Winterlingen mit der nun gesetzlich vorgeschriebenen Gleichstellung von Behinderten aus?

Von Anne Retter

Winterlingen. Im Dezember 2014 hat der baden-württembergische Landtag den von Sozialministerin Katrin Altpeter eingebrachten Gesetzesentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Das war nun auch Thema in der jüngsten Sitzung des Winterlinger Gemeinderats.

Das neue Gesetz bedeutet auch für die Kommunen im Land Veränderung: Im Winterlingen Gemeinderat war das in der Bürgerfragestunde Thema. "Mit dem neuen Gesetz sind wir einen großen Schritt vorangekommen hin zu gleichberechtigter Teilhabe, besserer Barrierefreiheit und zu einer effektiveren Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Wir haben jetzt bundesweit eines der modernsten Gleichstellungsgesetze", hatte sich Katrin Altpeter geäußert.

Zum 1. Januar 2015 trat das Gesetz, das sich laut Ministerin durchgängig am Prinzip der Inklusion – statt wie bisher am Prinzip der Fürsorge – orientiert, inkraft. Der von der UN-Behindertenrechtskonvention vorgegebene Paradigmenwechsel wird dadurch vollzogen, und das neue Gesetz gilt nun auch für die Kommunen im Lande.

In seiner Sitzung sah sich der Gemeinderat Winterlingen seitens der Bürger mit der Frage konfrontiert, inwieweit die Gemeinde die Inklusion denn bis jetzt vorangetrieben habe. Bürgermeister Michael Maier erklärte dazu, man habe nach Prüfung der Vorgaben festgestellt, dass die Kommune Gebärdendolmetscher und Experten für Blindenschrift nicht vorhalte. Bei Bedarf könnten sie als externe Fachkräfte hinzugezogen werden. Der Stundensatz betrage nach den Recherchen der Gemeindeverwaltung zwischen 75 und 100 Euro. Diese Kosten müssten über den allgemeinen Verwaltungshaushalt gedeckt werden, da für die Inklusion im Gemeindehaushalt keine Gelder vorgesehen seien.

Der Internetauftritt Winterlingens sei bereits jetzt barrierearm – es müsse möglicherweise noch eine sprachliche Anpassung der Texte vorgenommen werden, jedoch habe es dahingehend bisher keine Anfragen gegeben. Einen Beauftragten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gebe es in Winterlingen bisher auch nicht – man habe nicht wahrgenommen, dass ein diesbezügliches Gesetz zum Jahresbeginn in Kraft getreten sei.