Verkehrsschau: Bürgermeister Michael Maier informiert Winterlinger Gemeinderat über die Ergebnisse

Winterlingen. Mehrere Unfällen hatten sich in der Kronenstraße ereignet – Grund genug, sich den Bereich in der Verkehrsschau einmal genauer anzusehen, über die Bürgermeister Michael Maier den Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung informiert hat und an der Vertreter der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt sowie der Polizei teilgenommen hatten.

Als verkehrsberuhigter Bereich ist die Kronenstraße langsam zu befahren, als Einbahnstraße nur von der abknickenden Ebinger- und Bitzerstraße her. Dennoch wird sie immer wieder in falscher Richtung befahren, wie Hauptamtsleiter Ludwig Maag betonte: "Erst kürzlich ist dort ein jugendlicher Mopedfahrer verletzt worden." Die Verwaltung hatte angeregt, an der Einfahrt die Pflanzbeete zu verlängern, um durch die Fahrbahnverengung optisch das Einfahrtsverbot deutlich zu machen. Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts sieht jedoch keinen Anlass für weitere Maßnahmen, weil die Beschilderung eindeutig auf die Einbahnstraße hinweise.

In der Schillerstraße, die ebenfalls nur aus einer Richtung befahren werden darf, soll ein zusätzliches Schild angebracht werden.

Damit ist auf beiden Straßenseiten gut zu erkennen, dass die Schillerstraße nicht wie früher in zwei Richtungen, sondern nur von der Römerstraße her kommend zu befahren ist.

Für die Straße "Bei der Steinmauer" hatte ein Anlieger ein einseitiges Parkverbot vorgeschlagen, zumal die Feuerwehr zu Einsätzen über diese Straße ausrückt. Die Behörde erklärte, aufgrund der einseitigen Bebauung und der Breite der Straße gebe es dafür keine Notwendigkeit. "Das finde ich nachvollziehbar", so Maag, "und wenn tatsächlich der unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass die Feuerwehr Schwierigkeiten mit dem Durchkommen hat, kann sie ebenso gut über die Raiffeisenstraße ausrücken."

Auch der Antrag zweier Anwohnern auf ein Tempolimit in der Sigmaringerstraße und der Ebingerstraße auf Tempo 30 wurde abgelehnt, weil diese Straßen eine Durchleitungsfunktion erfüllen. Da keine besondere Gefahrenlage besteht, ist es straßenverkehrsrechtlich nicht möglich, die Geschwindigkeitsreduzierung zu verordnen.

In Benzingen stellte sich an der Einmündung Hohenzollernstraße/Distelstraße die Frage nach einer Beschilderung, die auf die Rechts-vor-Links-Regel verweist. Da der Bereich gut einsehbar ist, wird es auch dort keine neuen Verkehrszeichen geben, ebensowenig wie auf dem Verbindungsweg Harthausen/Benzingen: Er ist nicht beschildert, es besteht jedoch keine Notwendigkeit dafür.

Die Sanierung der Johannes-Stauß-Straße wurde überprüft und ohne Beanstandung abgenommen.