Beim Narrenbaumstellen in Harthausen werden Zäune, Schilder und beleuchtete Straßensperren notwendig. Auch in Zukunft können die Vereine dabei auf Unterstützung durch die Gemeinde zählen. Foto: Retter Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Neuerungen bei Verkehrsregelungen für öffentliche Veranstaltungen in Winterlingen

Von Anne Retter

Bei Absperrmaßnahmen zu Veranstaltungen gibt es neue Regelungen. Der Gemeinderat will Veranstaltungen mit werbewirksamem Nutzen für die Kommune weiterhin kostenlos unterstützen.

Winterlingen. Das Landratsamt des Zollernalbkreises muss laut Gemeindeverwaltung bei Veranstaltungen wie Umzügen oder Straßenfesten die Erlaubnis über die Straßennutzung erteilen. Es ordnet die Straßensperrung an, die die Gemeinde vollziehen muss.

Bisher hat Winterlingen den Veranstaltern dadurch entstehende Kosten nicht in Rechnung gestellt. Das soll auch in Zukunft so bleiben, wenn die Veranstaltung werbewirksam für die Gemeinde ist. Den Vollzug verkehrsrechtlicher Anordnungen an dieser Stelle, die Umleitungs- und Absperrmaßnahmen bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum, muss die Gemeinde vornehmen und kontrollieren.

Das kostet zum einen Geld, ist zum anderen aber auch eine Sache der Verantwortung: Um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, muss die Gemeinde Prüfung und Überwachung der Maßnahmen belegen können. "Bisher wurde die korrekte Aufstellung der Schilder und Absperrungen in aller Regel vom Bauhof kontrolliert, aber schriftlich dokumentiert sind diese Fahrten nicht", erklärte Bürgermeister Michael Maier. Das solle sich in Zukunft ändern: Mit einem auszufüllenden Kontrollblatt stelle Winterlingen sicher, dass man die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht auch belegen könne. Diesem Vorschlag der Verwaltung stimmten die Gemeinderäte einstimmig zu, ebenso dem Ansinnen, den Kostenaufwand für die notwendigen Maßnahmen nicht auf die Veranstalter abzuwälzen.

Bei kleineren Veranstaltungen wie dem Narrenbaumstellen in Benzingen fallen etwa 150 Euro für die Arbeit der Bauhofmitarbeiter, den Lastwagen und die Leihgebühren für die Schilder an, bei größeren wie dem Dreikönigslauf werden rund 400 Euro mehr aufgewendet.

"Veranstalter sind größtenteils die örtlichen Vereine," sagte Maier: "Mit Festen und Wettkämpfen bereichern sie das öffentliche Leben der Kommune und tragen zu einer höheren Lebensqualität bei." Von der kostenlosen Werbung durch diese Veranstaltungen profitiere man als Gemeinde schließlich auch, führte er weiter aus, weshalb die Verwaltung dem Gemeinderat "quasi eine indirekte Vereinsförderung" durch die Gebührenübernahme nahelegen wolle.

"Würde die Gemeinde eine Kostenerstattung verlangen, könnte der Großteil der Veranstaltungen wohl nicht mehr stattfinden. Wir sollten daher unserer Pflicht Rechnung tragen, die Aktivitäten zur Bereicherung des gesellschaftlichen, sportlichen und kulturellen Lebens in Winterlingen zu fördern", so der Bürgermeister.

Die Vereine können also aufatmen. Private Veranstaltungen ohne werbewirksamen Nutzen für die Gemeinde sind von der Regelung aber ausgenommen. Diese Grundsatzentscheidung war notwendig geworden, um Rechtssicherheit zu schaffen.