Gedenken an Amoklauf in Winnenden Quelle: Unbekannt

Die Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden wollen mit aller Härte den Vater des Täters für das Massaker vom 11. März 2009 zur Verantwortung ziehen

Stuttgart - Die Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden wollen mit aller Härte den Vater des Täters für das Massaker vom 11. März 2009 zur Verantwortung ziehen.

"Meine Mandanten wollen die fahrlässige Tötung und Körperverletzung in der anstehenden Hauptverhandlung weiter thematisieren", sagte Rechtsanwalt Jens Rabe, der mehrere Angehörige von getöteten und verletzten Schülern vertritt, am Montag der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart. Auch Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger hofft, dass sich der Mann einer umfangreicheren Verantwortung stellen muss.

Dem 51 Jahre alten Vater von Tim K. wird nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart zwar der Prozess gemacht, aber nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ob dagegen beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt wird, wird laut Rechtsanwalt Rabe noch geprüft.

Der 17 Jahre alte Tim K. hatte an seiner ehemaligen Realschule während des Unterrichts zwölf Schüler und Lehrer getötet. Bei seiner Flucht nach Winnenden tötete er weitere drei Menschen. Am Ende gab er auf und nahm sich auf einem Parkplatz das Leben.

Generalstaatsanwalt Pflieger sagte der dpa, dass die zuständige 18. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart den Amoklauf in einem Prozess umfassend aufklären muss. "Und dazu gehört, dass nach unserer Auffassung die Auswirkungen des waffenrechtlichen Fehlverhaltens - nämlich der Amoklauf - Bestandteil der Hauptverhandlung sein wird." Falls nicht, könne dies die Staatsanwaltschaft auch noch beantragen.

Dreh- und Angelpunkt ist die Frage, ob Tim K. Zugang zum Waffentresor seines Vaters hatte, wofür das Landgericht einige deutliche Anhaltspunkte sieht. In diesem Fall hätte er die Tat auch dann verüben können, wenn sein Vater die Tatwaffe und Munition nicht unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt hätte.

Auch die Sprecherin des Landgerichts schloss nicht aus, dass das Gericht während der Verhandlung zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung übergeht, zumal die 18. Strafkammer den Tatverdacht gegen den Vater wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung schon einmal gesehen hatte.

Die Ermittler waren sich bereits in der Vergangenheit nicht einig. Nach langem Tauziehen wollten die Staatsanwälte den Fall eigentlich mit einem Strafbefehl beenden, weil sie ähnliche Zweifel hegten wie jetzt das Landgericht. Dagegen hatte aber im November 2009 Pflieger interveniert. Daraufhin kam es zu einer Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und fahrlässiger Tötung in 15 Fällen.

(dpa)