
Von Michael Deufel
STUTTGART. Nein, sagt Manuela Schenk, keiner werde nach dem Chef mit Schuhen werfen. Das Ritual ist bekanntlich dort in Mode gekommen, wo sich Menschen in herausgehobener Position verwerflich verhalten haben. Die Personalratsvorsitzende in der Stuttgarter Wilhelma wird Direktor Dieter Jauch dennoch nicht ersparen können, dass Mitarbeiter bei der heutigen Personalversammlung unbequeme Fragen stellen. Zum Beispiel, ob die Wilhelma ihre Mitarbeiter nicht doch ausspioniert hat. Vor rund fünf Wochen entdeckten Handwerker bei Arbeiten an der Elektroinstallation zehn Videokameras, deren Objektive auf den Besucherbereich des Aquariums gerichtet waren.
Ausgangspunkt der heimlichen Überwachungsaktion war laut Wilhelma der Tod von fast 60 wertvollen exotischen Fischen: Einer oder mehrere Unbekannte waren demnach Anfang 2005 nächtens ins Aquariengebäude eingedrungen. Dabei war das Wasser eines Beckens abgelassen worden, was 57 Kois hatte verenden lassen. Der Rat der Kriminalpolizei damals: Videokameras installieren. Ein ähnliches Vorgehen hatte nach Misshandlungen von Haustieren am Schaubauernhof einen Täter entlarvt. "Auf den Rat der Polizei hin wurden über die Aktion im Aquarium sehr wenige Personen informiert - zu wenige, wie sich herausgestellt hat", sagt Wilhelma-Direktor Dieter Jauch. Denn trotz einer womöglich gebotenen Geheimhaltung schreibt das Personalratsgesetz des Landes Baden-Württemberg auch in solchen Fällen das Einverständnis der Arbeitnehmervertretung vor.
Der Sachverhalt ist kompliziert. In Paragraf 79, Absatz 3, heißt es in dem Gesetz unter anderem, dass der Personalrat über "die Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten zu überwachen", entscheidet. Wilhelma-Mitarbeiter zu überwachen, habe er nie im Sinn gehabt, so Jauch, dennoch hätte man den Personalrat vor Einbau der Kameras um Erlaubnis fragen müssen.
"Entscheidend ist, dass mit den Kameras schon die Möglichkeit der Mitarbeiterüberwachung gegeben ist", erläutert Personalrätin Manuela Schenk. Das sei gängige Rechtsprechung. Tatsächlich hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 1987 in diesem Sinn entschieden. Einvernehmen zwischen Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertreter bedeutet allerdings nicht, dass darüber zwingend die gesamte Belegschaft informiert werden muss. "Diesen Teil des geltenden Rechts müssen wiederum Mitarbeiter akzeptieren", sagt Manuela Schenk.
Berührte er nicht das sensible Thema Datenschutz am Arbeitsplatz, ließe sich über den Vorgang fast schon schmunzeln. Schmunzeln deshalb, weil man die Überwachungskameras im Lauf der Jahre schlicht vergessen hat. Irgendwann habe man festgestellt, dass die Aufzeichnungsanlage defekt sei, sagt Jauch, "schon das hat mich nicht mehr erreicht". Der oder die Einbrecher in das Aquarium wurden nämlich per Kamera nie entdeckt, weshalb die Aufnahmen "spätestens ab 2008 nicht mehr gesichtet wurden", teilte die Wilhelma am Mittwoch in einer offiziellen Stellungnahme mit. Einer der beiden zuständigen Techniker habe zudem schon 2007 die Wilhelma verlassen. "Danach wurde versäumt, die Kameras zeitnah wieder abzumontieren."
Dass die Geräte das Aquarium nur nach Dienstschluss des Spätdiensts und vor Dienstbeginn um 6 Uhr morgens gefilmt hätten, wie der Zoo-Chef beteuert, dürften seine Mitarbeiter kaum als mildernde Umstände gelten lassen. Bei manchen Kollegen sei sogar das Stichwort Stasimethoden gefallen, sagt Manuela Schenk, "aber Stasi geht anders". Jauch will Vergleiche zu Überwachungsaffären wie beim Lebensmitteldiscounter Lidl erst gar nicht aufkommen lassen: Für die Personalversammlung an diesem Donnerstag verspricht er größtmögliche Transparenz .
Gelernt hat der Zoo-Direktor jedenfalls aus dem Vorgang: "Formalien", sagt Dieter Jauch, "sind manchmal wichtiger, als man denkt."
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