Verbindungsstraße: Nicht mehr notwendig

Wildberg-Gültlingen. Er ist "nicht notwendig", deswegen soll er herabgestuft werden. So lautet die Entscheidung des Ortschaftsrates bezüglich des Gemeindeverbindungsweges zwischen Gültlingen und Stammheim.

Ins Rollen gebracht hat das Thema Herabstufung das Regierungspräsidium Karlsruhe, das bei einer Überprüfung der Gemeindeverbindungsstraßen im Calwer Gebiet zu dem Schluss kam, dass diese Straße ihren Status nicht weiter verdient. Immerhin verbindet sie keine zwei Gemeinden, sondern die Kreisstraße K4300 und die Kreisstraße K4302. Zudem ist Gültlingen über die K4300 an die B296 angebunden.

Das Landratsamt hat nun um Stellungnahme der Stadt Wildberg gebeten, die als erstes die Meinung des Ortschaftsrates erfragte. Und das Gremium war sich schnell einig: "Die Straße wird nicht viel gefahren, ist schmal und als Verbindungsweg nicht notwendig", wie Ortsvorsteher Walter Baur zusammenfasste. Die einstimmige Empfehlung lautet daher, die Gemeindeverbindungsstraße zu einem Weg für land- und forstwirtschaftliche Nutzung herabzustufen.