Bevor der Fluggelände auf dem Wächtersberg den Status eines Sonderlandeplatzes erhielt, waren vile vorbereitende Gespräche notwendig: FSV-Vorsitzender Christian Hentschel (von links), Thiemo Angerer vom Regierungspräsidium Karlsruhe und Fluglehrer Klaus Hinkel. Foto: FSV Foto: Schwarzwälder-Bote

Flugsportvereinigung nach sieben Jahren am Ziel / Flugverkehr soll nicht zunehmen

Wildberg. Nach siebenjähriger Projektarbeit wurde das Segelfluggelände Wächtersberg in Wildberg mit einer Betriebsgestattung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Sonderlandeplatz erklärt. Das ist nach dem Segelfluggelände die nächsthöhere Kategorie von Flugplätzen, die mit der höchsten Stufe eines internationalen Flughafens endet. Davon ist der Wächtersberg indes weit entfernt.

Angefangen hatte das Projekt der Flugsportvereinigung Wächtersberg im Jahr 2007 damit, dass das Regierungspräsidium die Auffassung vertrat, dass die Motorflugaktivitäten auf dem Wächtersberg ein Maß erreicht hatten, das mit dem Status eines Segelfluggeländes auf lange Sicht nicht vereinbar sei. Es wurde und wird nämlich genauso viel motorisiert wie segelgeflogen. Aus dem gleichen Grund waren schon vorher drei Segelfluggelände in Baden-Württemberg in Sonderlandeplätze umgewandelt worden: Grabenstätten, Stahringen und die Hahnweide bei Esslingen. Also empfahl das Regierungspräsidium den Wächtersberger Fliegern, einen Antrag auf Umwandlung zum Sonderlandeplatz zu stellen.

Es folgten unzählige Gespräche innerhalb des Vereins, mit der Stadt Wildberg und mit dem Regierungspräsidium. Immer hat der Verein betont, dass es nicht um eine Intensivierung des Flugverkehrs, sondern nur um eine rechtliche Absicherung des gemischten Segel- und Motorflugs ging. Niemand von den Wächtersberger Fliegern hatte Erfahrung mit einem solchen umfangreichen öffentlichen Verfahren. Als erstes musste ein Gutachten erstellt werden. Dazu musste auch der Flugplatz komplett neu vermessen werden, inklusive Lageplänen, Längs- und Querschnitten. Es ging darum, die „Richtlinien für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen“ des Bundesverkehrsministeriums möglichst weitgehend zu erfüllen. Dazu zählte auch, dass eine geringfügige Bahnverlängerung in Angriff genommen werden musste.

Schließlich erfolgte die Antragstellung im August 2011. Dieser Antrag wurde einer breiten Öffentlichkeit vorgelegt, zu der die Städte Wildberg, Jettingen und Nagold gehörten, genauso wie das Landratsamt Calw, die Naturschutzbehörden und die Polizei. Daraufhin meldete sich eine Gruppe besorgter Wildberger Bürger, die eine starke Zunahme des motorisierten Flugverkehrs durch fremde Piloten befürchtete. Diese Bürgerinitiative führte dazu, dass mit der Stadt Wildberg eine Beschränkung des externen motorisierten Flugverkehrs auf 125 Landungen pro Jahr vereinbart wurde.

Über diese Landungen kann die Flugsportvereinigung ab sofort frei verfügen. Vereinsintern sind keine Steigerungen der Motorflugaktivitäten geplant.

Ein weiterer Stolperstein war die Forderung nach einem teuren Lärmgutachten. Dies konnte abgewendet werden – nicht zuletzt, weil die Stadt Wildberg bestätigte, dass es in den vergangenen 20 Jahren keine Beschwerden über Fluglärm gab. Ebenfalls abgewendet wurde die Forderung der Deutschen Flugsicherung nach Einebnung von zu stark geneigten Teilen der Landebahn.

Zur großen Erleichterung des Vereins schaffte es der neuer Sachbearbeiter beim Regierungspräsidium, Thiemo Angerer, die Genehmigung noch im Dezember formell zuzustellen. Und nun veröffentlichte die Deutsche Flugsicherung die Betriebsgestattung des Sonderlandeplatzes. Wie erwartet, ist sie mit einigen Auflagen verbunden, insbesondere was die Sicherheit des Flugbetriebs anbetrifft. Jetzt freuen sich die Wächtersberger Flieger über den neuen Status ihres Flugplatzes.