Auf landwirtschaftliche Flächen darf Erde ausgebracht werden, wenn damit eine Verbesserung des Bodens oder eine einfachere Bewirtschaftung des Geländes einhergeht. Foto: Buchner Foto: Schwarzwälder-Bote

Technischer Ausschuss Wildberg verschiebt Entscheidung, bis die Stadtverwaltung weitere Informationen vorlegt

Von Matthias Buchner Wildberg. Die Wildberger Stadtverwaltung legte dem Technischen Ausschuss des Gemeinderats einen Beschlussantrag vor, dessen Verabschiedung strengere Auflagen für Erdauffüllungen zur Folge gehabt hätte. Das Gremium vertagte die Entscheidung, bis weitere Informationen vorliegen.Immer wieder sei es im Zusammenhang mit Erdauffüllungen auf landwirtschaftlichen Flächen im Wildberger Stadtgebiet zu Beschädigungen an Straßen und Feldwegen gekommen, führte Bürgermeister Ulrich Bünger in der jüngsten Sitzung des Gremiums aus. Zwar sei klar geregelt, dass die Auftraggeber für die Beseitigung der Schäden zuständig seien, doch habe sich die Beweissicherung für die Stadt als äußerst schwierig erwiesen, da viele Mängel nicht unmittelbar erkennbar seien. So bleibe die Stadt – und somit der Steuerzahler – oftmals auf den Kosten sitzen.

Die Antragsteller würden die Erdauffüllungen meist mit einer Verbesserung des Bodens oder einer einfacheren Bewirtschaftung begründen, erklärte Bünger weiter. Allerdings dränge sich häufig der Verdacht auf, dass das vorrangige Ziel eine kostengünstige Ablagerung von Baugrubenaushub sei. Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Calw. Die Stadt Wildberg wird im Verlauf des Verfahrens angehört und gibt eine Stellungnahme ab, bei genehmigungspflichtigen Projekten – darunter fällt alles, was eine Fläche von 500 Quadratmetern oder eine Schichtstärke von zwei Metern überschreiter – ist ihre Zustimmung notwendig.

Bürgermeister Ulrich Bünger schlug deshalb vor, Genehmigungen künftig davon abhängig zu machen, dass eine Bodenverbesserung nachgewiesen werden kann. Kriterium dafürsollte sein, dass reiner Mutterboden aufgetragen wird und die Schichtstärke 50 Zentimeter nicht überschreitet. Außerdem sollen nur Fahrzeuge mit einer Ladenlast von maximal 15 Tonnen zum Einsatz kommen.

Stadtrat Eberhard Furthmüller (CDU) wies darauf hin, dass das Thema bereits im Sulzer Ortschaftsrat behandelt worden sei. Die Instandsetzung der Wege auf Kosten der anliefernden Firma funktioniere offenbar sehr gut, so dass er keinen Bedarf für eine verschärfte Regelung sehe. Roland Fuchs (Freie Wähler) hingegen vertrat die Auffassung, dass der Steuerzahler durch solche Praktiken "doppelt beschissen" werde: Zum einen entgingen der öffentlichen Hand Einnahmen für eine kostenpflichtige Deponierung des Erdaushubs, zum anderen müsse sie auch noch für Straßenschäden aufkommen. "Die Allgemeinheit legt drauf, einige wenige verdienen dran – das muss man regeln." Auch Fuchs’ Fraktionskollege Horst Aichele wollte das Thema nicht einfach auf sich beruhen lassen. Er befürchtete, dass über kurz oder lang auch Erdaushub aus anderen Landkreisen – bis hin zu den Massen, die bei Stuttgart 21 anfallen werden – auf Wildberger Äckern entsorgt wird – "und das müssen wir uns nicht antun".

Rolf Läpple und Kurt Großmann (beide SPD) fragten an, in welchen Dimensionen die Erdauffüllungen sich bislang bewegen würden, und Karl-Heinz Schaible (CDU) hielt es für wünschenswert, dass zumindest Erdaushub aus Wildberg auch auf Wildberger Äckern Verwendung finden kann. "Wir haben eh schon zuviel Bürokratie", befand Albert Braun (ebenfalls CDU): "Die des Landratsamts funktioniert, so dass ich da keinen Handlungsbedarf sehe."

Bürgermeister Ulrich Bünger schlug vor, dass die Verwaltung erst einmal die bisherigen Genehmigungen auswertet und feststellt, welche Wege der Erdaushub nimmt, bevor er auf die Äcker ausgebracht wird. "Dann kommen wir wieder auf sie zu", kündigte der Schultes an. Eberhard Furthmüller und Horst Aichele regten an, in Erfahrung zu bringen, wie andere Gemeinden das Thema behandeln.