Wegen Betrugs stand ein 29-Jähriger vor dem Amtsgericht Nagold. Foto: Köncke

Amtsgericht Nagold verurteilt Wildberger wegen Betrugs zu 60 Tagessätzen à zehn Euro.

Wildberg/Nagold - Man darf nicht arbeiten und gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehen. Diese Erfahrung musste ein 29-jähriger Mann aus Wildberg machen, den das Amtsgericht Nagold zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilte.

Der Angeklagte hat von der Arbeitsagentur 782 Euro Sozialgeld erhalten, obwohl er bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt war. "Sie hätten das melden müssen", ermahnte ihn Richter Martin Link. Wegen der veränderten Situation sei er zweimal beim Amt gewesen, habe aber niemanden angetroffen, verteidigte sich der Angeklagte. "Sie hätten nur das Formular zurückschicken müssen", hielt ihm der Richter entgegen.

Staatsanwältin fordert Haft auf Bewährung

Seit August dieses Jahres ist der 29-Jährige ohne Beschäftigung und lebt bei seinen Eltern in Wildberg. Richter Link vermutet, dass ihn die Firma nach Ende des Arbeitsverhältnisses abgemeldet hat und er nicht mehr krankenversichert sei. Das sollte er unbedingt überprüfen.

Der 29-Jährige ist bereits zweimal wegen Diebstahl und Körperverletzung verurteilt worden. Für Staatsanwältin Susanne Teschner der Grund, in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten auf Bewährung zu fordern. Richter Link verurteilte den 29-jährigen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu zehn Euro, die er durch gemeinnützige Arbeit ableisten kann. Außerdem steht der frühere Staplerfahrer drei Jahre unter Beobachtung. Sprich: Er darf sich in dieser Zeit nichts zuschulden kommen lassen.