Wir sagen, was Internetnutzer über Anonymität im Netz wissen sollten. Foto: Gajus/shutterstock

Ein Kommentar unter einem Nickname ist schnell geschrieben und abgeschickt, aber anonyme Äußerungen im Internet können auch die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen verletzen. Was man über Anonymität im Internt wissen sollte.

Ein Kommentar unter einem Nickname ist schnell geschrieben und abgeschickt, aber anonyme Äußerungen im Internet können auch die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen verletzen. Was man über Anonymität im Internt wissen sollte.

Karlsruhe - Anonyme Äußerungen im Internet können schnell die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen verletzen. Aber Anonymität dient auch dem Schutz von Freiheitsrechten und ist deshalb den Anbietern von Web-Diensten gesetzlich vorgeschrieben. Ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof wirft kontroverse Fragen auf.

Warum gibt es einen gesetzlichen Schutz der Anonymität im Internet?

Das Telemediengesetz (TMG) von 2007 bestimmt, dass die Anbieter von Internet-Diensten die Nutzung "anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen" haben, "soweit dies technisch möglich und zumutbar ist". Der Gesetzgeber wollte damit die im Grundgesetz (Artikel 5) garantierte Meinungs- und Redefreiheit stärken. Anonymität ermöglicht es insbesondere Angehörigen von Minderheiten, Kranken oder Verbrechensopfern, sich frei äußern zu können, ohne persönliche Nachteile befürchten zu müssen.