Salzstein: Weitere Erweiterung des Gewerbegebiets in die Wege geleitet / Genauer Straßenverlauf ein Thema

Die Gemeinde Wellendingen hat die Weichen für die Weiterentwicklung von Gewerbeflächen in Wilflingen gestellt.

Wellendingen (psw). In Wilflingen sind im Moment alle gewerblichen Flächen verkauft oder durch Optionen belegt. Es besteht also Handlungsbedarf – und das bedeutet: Es ist höchste Zeit für Verwaltung und Gemeinderat, zu reagieren und aktiv zu werden. Mit den entsprechenden Beschlüssen hat der Gemeinderat nun die Voraussetzungen für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens geschaffen.

Das Gewerbegebiet Salzstein – dort ist vorwiegend die Firma Leibold und Amann angesiedelt – soll erweitert werden. Doch dazu bedarf es einer punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil für die Mitgliedsgemeinde Wellendingen. In diesem Bereich sind jetzt noch 2,9 Hektar als Gewerbeflächen vorhanden. Für die Erweiterung werden aber 4,5 Hektar benötigt, davon sind im Plan 1,2 Hektar als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen.

Derzeit werden die Grundstücke als landwirtschaftliche Acker- und Wiesenflächen genutzt. Auf einem Teil befindet sich eine Pferdeweide mitsamt einer Stallung.

Gesetzliche Vorgaben

Konkreten Erweiterungsbedarf hat einmal das Unternehmen Leibold und Amann angemeldet. Zudem liegt der Gemeinde eine weitere Anfrage eines anderen Betriebs vor.

Die Gemeinde kann das Bebauungsplanverfahren "Salzstein II" und das Verfahren zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans gemäß Paragraph 8 Baugesetzbuch parallel betreiben. Nach dieser gesetzlichen Bestimmung darf ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden, bevor der Flächennutzungsplan aufgestellt ist, wenn dringende Gründe es erfordern und wenn der Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets nicht entgegenstehen wird (vorzeitiger Bebauungsplan).

Einstimmig fasste das Gremium die Beschlüsse zur punktuellen Fortschreibung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit. Auch bei den Abstimmungen zum Bebauungsplanverfahren gab es keine Einwendungen. Ebenso plädierte das Gremium einhellig für eine Umlegungsanordnung. Diese erfolge rein präventiv. "Falls Eigentümer dabei sind, die nicht kooperativ sind", betonte Bürgermeister Thomas Albrecht. Federführend soll dabei das Vermessungsamt sein.

Wolfgang Minders Hinweis

Eine Anmerkung machte Ratsmitglied Armin Klaiber: "Wir sollten den Straßenverlauf so machen, dass die Straße nicht wieder nach drei Jahren herausgerissen werden muss, weil sich Dinge verändert haben."

Diesbezüglich gab ihm der Bürgermeister Thomas Albrecht recht. Dieser schlug vor: "Die Firma soll das Gelände kaufen und straßentechnisch selbst erschließen, so wie sie es brauchen."

Für ihn komme eine Erschließung erst in Betracht, wenn die Pläne der Firma Leibold und Amann vorliegen. "Das ist schon ein besonderes Gewerbegebiet", räumte der Schultes ein. Doch dann kam der Einwand von Ratsmitglied Wolfgang Minder. Ohne eine ausgewiesene Straße gäbe es keine Planung für dieses Baugebiet, merkte er an. Minder bekräftigte: "Wir brauchen eine Planung mit einer ausgewiesenen Straße."

Planverfasser André Leopold (Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro) wies darauf hin, dass nach Offenlegung der Planung in vielleicht einem halben Jahr die Straße immer noch geändert oder herausgenommen werden könne. Derzeit stehe seitens des Unternehmens die geplante Entwicklung noch nicht fest, hieß es.

Einen besonderen Aspekt hat die Erweiterung dieser Gewerbeflächen aus Sicht des Schultes’. Die beiden Ortsteile wüchsen immer mehr zusammen, stellte er mit einem Schmunzeln fest. So liege ein Teil des Plangebiets auf Wellendinger Gemarkung.