Wellendingen-Wilflingen (apf). Die Idee hat einen gewissen Charme: Warum denn keine

Wellendingen-Wilflingen (apf). Die Idee hat einen gewissen Charme: Warum denn keine Sonderregelung für Wilflinger Bürger, die Wege zu benutzen, die für Rettungsdienste und Busse erlaubt sind, solange die Kreisstraße zwischen Wilflingen und der Muttergemeinde, also Wellendingen, gesperrt ist. Doch das Landratsamt lässt sich nicht darauf ein und teilt auf Nachfrage mit, dass eine generelle Ausnahmeregelung für Wilflinger Bürger nicht möglich sei, da eine solche Sonderregelung nur in besonders gelagerten Einzelfällen erteilt werden könne und ein berechtigtes Interesse voraussetze. Letzteres, so Martina Stoschik vom zuständigen Dezernat, könne nicht allein durch wirtschaftliche Gründe (höherer Zeitaufwand oder Spritverbrauch) begründet werden. "Sollte die Gemeinde als Straßenbaulastträger der jeweiligen Wege eine grundsätzliche Nutzbarkeit wünschen, müsste sie diese für den gesamten öffentlichen Verkehr öffnen. Auch wäre eine baulichen Ertüchtigung notwendig."