Die Firma Paul Hafner darf nördlich des bisherigen Betriebsgebäudes (auf dem Foto rechts) anbauen. Foto: psw Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: "Paul Hafner" plant Anbau / Rechtliche Vorgaben nicht vergessen

Wellendingen (psw). Es ist üblich, dass zuerst das Bebauungsplanverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, bevor sich der Gemeinderat mit einem Bauantrag für diesen neuen Bereich befasst.

Beim Bauvorhaben der Wellendinger Firma Paul Hafner, das Unternehmen will nördlich des bisherigen Betriebsgebäudes anbauen, war die Reihenfolge einmal anders.

Unter dem Tagesordnungspunkt zwei "Bauangelegenheiten" stimmte das Gremium dem Bauantrag zu und unter Punkt vier fasste der Gemeinderat einstimmig den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans "Bahnhof 3. Erweiterung, 1. Änderung". Dieser Plan erlangt aber erst nach Ablauf einer Frist Rechtskraft. Dennoch konnte der Rat darüber befinden, wie Bürgermeister Thomas Albrecht erklärte. Die Firma Hafner hat nämlich gegenüber der Baurechtsbehörde eine Anerkenntniserklärung abgegeben. Der Bauherr hat sich verpflichtet, bei seinem Vorhaben die künftigen Festsetzungen des noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes einzuhalten.

Weil der Anbau innerhalb des vorgesehenen, allerdings noch nicht rechtskräftigen Plans liege und den Bestimmungen entspreche, sei der Bauantrag nach Paragraph 33 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) zu bearbeiten, trug die Verwaltung vor. Der geplante Anbau umfasst Produktionsräume, ein Hochregallager, Räumlichkeiten für den Versand sowie Büro- und Sozialräume.