Kommunales: Haushalt, Vereinsförderung und Abstand zur Straße im Gemeinderat

Wellendingen (apf). Das Haushaltsjahr 2017 läuft für die Gemeinde Wellendingen gut an. Bürgermeister Thomas Albrecht verwendet im Gemeinderat die Vokabel "ordentlich".

Vor allem eine – wenn nicht für Wellendingen die – große Kennzahl stimmt zuversichtlich: die Gewerbesteuereinnahmen. Nach den sehr guten 2016er-Zahlen wurden ja "mutige" vier Millionen Euro in den 2017er-Haushaltsplan eingestellt. Kämmerer Phillippe Liebermann geht derzeit nach dem Ende des ersten Quartals von "gegen 4,5 Millionen Euro" aus.

Da die Kassenmittel reichlich vorhanden seien (3,5 Millionen Euro), wie der Bürgermeister sagt, sei die Gemeinde "flüssig" und bereit, in naher Zukunft eintrudelnde größere Zahlungen zu tätigen.

Da fällt es nicht schwer – auch wenn das eine mit dem anderen nichts zu tun hat –, den Antrag des Tennisvereins Wellendingen auf einen Investitionszuschuss zu genehmigen. Nach den Richtlinien der Vereinsförderregelung sind dies 25 Prozent der Investitionskosten von etwa 30 000 Euro für Renovierungsmaßnahmen (Neubau Überdachung/Pergola, Instandsetzung der Plätze und des Tennisheims), also 7500 Euro. Diese Summe soll im 2018er-Haushalt eingestellt werden.

Weniger Glück bei einer Anfrage hat dafür ein Bauherr. Dieser will zwei Garagen im Abstand von einem halben Meter zur Grundstücksgrenze entlang der Neufraer Straße errichten.

Da sich dieser Wunsch gewaltig mit dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom Dezember 2006 beißt, wird er zurückgewiesen. Bei solchen Fällen – senkrechte Zufahrt von der Straße zur Garage – müsse ein Stauraum zur öffentlichen Verkehrsfläche mindestens fünf Meter betragen. Jenseits dieses Grundsatzes wird das 0,5-Meter-Vorhaben als viel zu gefährlich – auch zum Schutz des mit einem Auto aus der Garage Herausfahrenden – von Gemeinderäten angesehen. Weil das Grundstück des Bauherrn als relativ groß beschrieben wird, dürfte, so eine Meinung im Gremium, eine Alternativlösung nicht am Platzmangel scheitern.

Nebenbei: Selbst bei seitlicher/paralleler Zufahrt von der Straße zur Garage müsse ein Stauraum zur öffentlichen Verkehrsfläche von 1,5 Metern eingehalten werden.