Gegen Siegfried Stumpf liegt ein Strafbefehl vor. Foto: dpa

Was schon länger klar war, hat das Amtsgericht Stuttgart noch einmal bestätigt: Gegen den ehemaligen Stuttgarter Polizeipräsident Stumpf wurde ein Strafbefehl beantragt.

Stuttgart - Der ehemalige Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf muss mit einem Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung beim Wasserwerfereinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner rechnen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach eigenen Angaben vom Donnerstag beim Amtsgericht den Strafbefehl beantragt. Die Behörde will dem Leiter des eskalierten Polizeieinsatzes gegen Stuttgart-21-Demonstranten vom 30. September 2010 eine Geldstrafe auferlegen.

Stumpf wird vorgeworfen, am „Schwarzen Donnerstag“ fahrlässig die Verletzung von vier Menschen verursacht zu haben. Er habe nicht darauf hingewirkt, dass keine Wasserstöße gegen Köpfe von Demonstranten gerichtet werden. Bereits die „Stuttgarter Nachrichten“ hatten über die Pläne der Staatsanwaltschaft berichtet.

Nach Angaben der Behörde hatte Stumpf eine besondere Überwachungs- und Aufsichtspflicht, weil er den ersten Einsatz der Wasserwerfer in Stuttgart seit 40 Jahren nach anfänglichem Vorbehalt letztlich freigegeben hatte. Im Laufe des Einsatzes habe sich der Angeschuldigte den Ermittlungen zufolge in den Schlosspark begeben und Stöße eines Wasserwerfers in Richtung der Demonstranten wahrgenommen, die mit hohem Druck auf die Planen der Demonstranten trafen. Stumpf hatte die Verantwortung für den Einsatz übernommen, jedoch stets betont, von den Verletzten erst „in den Abendstunden“ gehört zu haben.

Die Parkschützer begrüßten, dass die Staatsanwaltschaft gegen Stumpf vorgehe. Eine genaue Einschätzung könne er aber erst abgegeben, wenn die Höhe des Strafbefehls klar sei, sagte Sprecher Matthias von Herrmann. Beträgt die Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze, gilt man als vorbestraft.