Förderverein übernimmt 15 000 Euro für Gnadenbrunnen in Heiligenbronn / Eigene Versorgung ist nun eingerichtet

Waldachtal-Heiligenbronn (wm). Zur Gnadenquelle im katholischen Wallfahrtsort Heiligenbronn hat Pfarrer Anton Romer eine Presseerklärung verfasst, die auch an die Mitglieder des Fördervereins Wallfahrtskirche Heiligenbronn verteilt wurde:

"Was viele nicht wissen: Beim Verkauf der ganzen Anlage Heiligenbronn von Seiten des Klosters Heiligenbronn an Michael Dussle hat der Käufer auch die Quelle mit der Wasserversorgung für ganz Heiligenbronn übernommen. Dies war verbunden mit der Auflage, dass er allen Anliegern das Wasser so lange zur Verfügung stellen muss, bis Heiligenbronn an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen ist, natürlich gegen Bezahlung. Damit das Wasser als Trinkwasser geeignet ist, musste es von Seiten des Besitzers aufbereitet und regelmäßig überprüft werden, so wie es schon Jahrzehnte vorher durch das Kloster geschehen ist.

Mit dem Anschluss von Heiligenbronn im Herbst 2012 an die öffentliche Wasserversorgung waren alle Anlieger verpflichtet, Wasser von der öffentlichen Hand zu beziehen. Auch endete somit die vertragliche Verpflichtung für Michael Dussle, Quellwasser den anderen Bewohnern bereitzustellen. Da das Wasser der Gnadenquelle aus derselben Quelle entnommen wird und im Vertrag nicht extra aufgeführt ist, hat Michael Dussle seitdem keine Verpflichtung mehr, Quellwasser für die Gnadenquelle zur Verfügung zu stellen. Außerdem unterliegt er nicht mehr der Pflicht, die Trinkwasserqualität des Quellwassers zu sichern beziehungsweise regelmäßig überprüfen zu lassen.

Wasser stammt von gefasster Quelle, die neben der Quelle liegt

Somit befanden wir uns in der schwierigen Situation, dass uns der Besitzer rechtlich jederzeit den Hahn zudrehen konnte. Zudem kommt, dass wir keine Garantie haben, dass das Quellwasser "Trinkwasserqualität" hat. Da eine vertragliche Regelung im Moment nicht möglich ist, hat sich der zuständige Kirchengemeinderat von Salzstetten in Zusammenarbeit mit dem Förderverein entschlossen, diese ungewisse Situation zu ändern. Wir hatten zwar die mündliche Zusage von Seiten des Besitzers, kostenlos vorübergehend Wasser für die Gnadenquelle zu bekommen, allerdings verbunden mit Auflagen.

Nach Prüfung der Voraussetzungen mit den zuständigen Behörden haben wir nun eine eigene Wasserversorgung für die Gnadenquelle realisieren können. Allerdings stammt das Wasser von einer gefassten Quelle, die neben der Quelle liegt, von der bis jetzt Wasser entnommen wurde. Das scheint uns aber vertretbar zu sein, denn in Heiligenbronn haben wir schon lange nicht mehr das Wasser von der Originalquelle für unsere Gnadenquelle. Keiner weiß, seit wann. Da wir davon ausgehen können, dass ursprünglich vor etwa 670 Jahren die vielen Quellen vom Schellenberg, wo sich die Brunnenstuben befinden, ungefasst den Berg herunterflossen und unten bei Heiligenbronn zusammenflossen. Deshalb ist der Kirchengemeinderat zusammen mit den Schwestern von Heiligenbronn und der Vorstandschaft des Fördervereins der Auffassung, dass es vertretbar ist, das Wasser für die Gnadenquelle von der Brunnenstube zu entnehmen, die sich unweit neben der bisherigen befindet. Es kann durchaus sein, dass dies dasselbe Wasser ist, wie das der anderen Brunnenstube. Ich als Pfarrer bin der Überzeugung, dass Gottes Gnade durch die Gnadenquelle wirken kann, egal mit welchem Wasser vom Schellenberg der Gnadenbrunnen gespeist wird.

Seit Anfang Dezember fließt aus dem Gnadenbrunnen das Wasser aus der neuen Quelle. Dieses Quellwasser wird ins Schwesternhaus geleitet, dort durch Filtrierung aufbereitet und dann zur Gnadenquelle geführt. Wir haben die Auflage, die Trinkwasserqualität des Wassers regelmäßig von amtlicher Seite kontrollieren zu lassen und können somit die Trinkwasserqualität garantieren. Dankbar sind wir, dass die Kosten in Höhe von circa 15 000 Euro der Förderverein Heiligenbronn übernommen hat. Dankbar sind wir ebenso für die Unterstützung durch die Gemeindeverwaltungen Pfalzgrafenweiler und Waldachtal sowie den zuständigen Behörden des Landratsamts Freudenstadt."